Gerichtsurteil: Fair-Use-Klausel von Tele2 ist rechtswidrig
Artikelstatus: Fertig 09:49, 20. Apr. 2007 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Düsseldorf (Deutschland), 20.04.2007 – Der Teledienstanbieter Tele2 hatte in seiner Fernsehwerbung angegeben, dass mit seiner Flatrate „endlos“ telefoniert werden könne. Mit einer „Fair-Use-Klausel“ in den AGB wollte er dies nach Meinung von Denise Bergfeld, einer Journalistin von onlinekosten.de, jedoch verhindern.
Tele2 verpflichtete Kunden bisher im sogenannten Maxx-Telefontarif, der eine Telefonflatrate beinhaltet, die Telefonie auf ein „verkehrs- und marktübliches Maß“ zu beschränken. Nähere Angaben, was ein solches Maß sein sollte, wurden nicht gemacht. Dabei behielt sich Tele2 jedoch die außerordentliche Kündigung des Kunden vor. Die undurchsichtige Formulierung wurde in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. März 2007 als unwirksam erklärt. In seinem Urteil erklärte das Gericht, die Klausel sei ein Verstoß gegen das Transparenzgesetz, da nicht erkennbar sei, „unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen des Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt.“
Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Edda Müller, kritisierte die Klausel: „Durch derart undurchsichtige Klauseln schaffen sich die Anbieter ein Hintertürchen, einen für sie wenig lukrativen Vertrag einseitig zu kündigen.“
Ähnliche Vertragsklauseln werden auch von den Anbietern 1&1 und Arcor eingesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Tele2 die Revision zum Oberlandesgericht erwägt.
Tele2 nannte als Grund für die von dem Unternehmen mit einem Sicherheitsgurt verglichene Klausel, auf Fälle reagieren zu können, in denen Kunden missbräuchlich die Flatrate nutzen oder diese auch Dritten zur Verfügung stellen. Die Bezeichnung „verkehrs- und marktübliches Maß“ knüpfe sich dabei an die „durchschnittliche Nutzung sämtlicher Tele2-Kunden“. Nur jeder zweitausendste Kunde sei von der Klausel betroffen. Erst nach zwei schriftlichen Abmahnungen wegen überdurchschnittlich hoher Nutzung werde auf einen nicht pauschalen Tarif umgestellt.
Weblinks
- Bericht auf onlinekosten.de über eine Abmahnung durch Arcor, die auf einer ähnlichen Klausel basierte (05.12.2006)
Quellen
- onlinekosten.de: „Tele2: Gericht verbietet Flatrate-Vertragsklauseln“ (16.04.2007)
- onlinekosten.de: „AGB-Urteil: Tele2 will sich vor Missbrauch schützen“ (17.04.2007)
- onlinekosten.de: „Kommentar: Rosinen herausgepickt“ (Kommentar) (17.04.2007)