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Gerichtsurteil: „Dresden soll Brücke bauen“

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Artikelstatus: Fertig 13:30, 15. Mär. 2007 (CET)
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Blick über die Dresdner Altstadt mit der Elbe

Dresden (Deutschland), 15.03.2007 – Im Streit um die geplante Waldschlößchenbrücke hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt entschieden, dass die Stadt Dresden unverzüglich mit dem Bau beginnen solle. Die Brücke soll über die Elbe führen, um eine zusätzliche Verbindung des Ost- und Südostteil Dresdens mit dem Nordteil zu schaffen und die anderen Elbebrücken in Dresden zu entlasten.

In dem jetzigen Urteil vom 13. März 2007 wird die Stadt aufgefordert, unverzüglich mit der Erteilung von Bauaufträgen für die Brücke zu beginnen. Es sei nicht gerechtfertigt, den Baubeginn weiter zu verzögern. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2005, in dem die Dresdner Bürger für den Bau der Brücke gestimmt hatten.

Der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) sagte, dass die Stadtverwaltung den Gerichtsentscheid, der nicht mehr anfechtbar ist, akzeptieren und umsetzen wolle. Zusätzlich wolle er auch mit der UNESCO in Gespräche treten um den Weltkulturerbe-Titel, den Dresden im Jahr 2004 verliehen bekam, zu bewahren.

Die Reaktionen auf das Urteil waren gespalten. Während Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) das Urteil des Gerichtes kritisierte und auf den Imageschaden hinwies, den Dresden durch den Verlust des Weltkulturerbe-Titels erleiden würde, begrüßte Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt die Entscheidung als Unterstützung der Rechtsauffassung der Staatsregierung. Das Gericht hatte das Urteil unter anderem mit dem hohen Stellenwert von Bürgerentscheiden begründet.

Das zuständige Weltkulturerbe-Komitee der UNESCO wird voraussichtlich bei seiner nächsten Tagung Ende Juni über die Aberkennung des Titels befinden. Dresden wäre der weltweit erste Fall, in dem eine Stadt ihren Weltkulturerbe-Titel verliert.

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Quellen