Gerichtsentscheid: Frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird bald freigelassen

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Artikelstatus: Fertig 14:01, 12. Feb 2007 (CET)
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Stuttgart (Deutschland), 12.02.2007 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach einer bislang verbüßten Haftzeit von fast 24 Jahren in wenigen Wochen aus der Haft zu entlassen. Die verbleibende Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Die heute 57 Jahre alte Mohnhaupt gilt als maßgebliches Mitglied der „zweiten Generation“ der RAF. Sie war im so genannten „Deutschen Herbst“ an den Morden an Bankier Jürgen Ponto, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt.

Für ihre Taten war sie zu fünfmal „lebenslänglich“ verurteilt worden. Ein bereits im Februar 2006 gestellter Antrag auf Entlassung zur Bewährung war abgelehnt worden. Damals hatte das Gericht entschieden, dass Mohnhaupt mindestens 24 Jahre ihrer Strafe – diese Zeit wird im März dieses Jahres erreicht – verbüßen müsse. In der heutigen Entscheidung erklärte das Gericht, dass die Freilassung auf Grund der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolge und es sich nicht um eine Gnadenentscheidung handele. Auch die Bundesanwaltschaft hatte im Januar die Entlassung Mohnhaupts befürwortet, da sie nach einem Gutachten nicht mehr als rückfallgefährdet gilt. Nach ihrer Entlassung wird Mohnhaupt unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Sie muss zudem Auflagen über die Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle erfüllen.

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Quellen