Gericht stoppt Sonderbefugnis in Frankreich
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Paris (Frankreich), 09.06.2017 – Der Ausnahmezustand gilt seit 2015 wegen erhöhter Terrorgefahr in Frankreich. Doch diese Befugnis ist umstritten, da Behörden Sonderrechte erhalten, die Ausgangssperren, Hausarrest gegen mutmaßliche Gefährder, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Versammlungsverbote erleichtern. Jedoch hat das oberste Gericht Frankreichs, der Kassationshof, dieses Befugnisse in Teilen gestoppt. Die Abschaffung soll erst am 15. Juli in Kraft treten. Nach Meinung des neugewählten französischen Präsidenten Emmanuel Macron soll der Ausnahmezustand bis zum 1. November verlängert werden. Ein neues Anti-Terror-Gesetz soll den Behörden auch ohne Ausnahmezustand mehr Rechte einräumen.
Kritik an dem Ausnahmezustand wurde laut, als im vergangenen Jahr 574 Personen die Teilnahme an Demonstrationen gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform untersagt worden war. Neben den Ausgangssperren und Wohnungsdurchsuchen dürfen Aufenthaltsverbote gegen Personen verhängt werden, denen vorgeworfen wird, die Arbeit der Behörden behindern zu wollen. Die Richter urteilten nun, diese Befugnis sei zu weit gefasst. Die Aufenthaltsverbote stünden nicht immer im Zusammenhang mit der Terrorgefahr und seien nicht immer durch die Wahrung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt. Die französische Regierung verhängte den Ausnahmezustand als Konsequenz der Pariser Anschläge vom 13. November 2015, bei denen 130 Menschen getötet worden waren. Seitdem verlängert die Regierung den Ausnahmezustand aufgrund bestehender Terrorgefahr.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert, mit dem Ausnahmezustand werde die Versammlungsfreiheit „völlig unverhältnismäßig eingeschränkt“. Offenbar nutzen die Behörden die Sonderregelung, um „lästige Proteste zurückzudrängen“. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde Frankreich Ziel mehrerer schwerer Terroranschlägen mit vielen Opfern. Dabei sind insgesamt 239 Menschen getötet worden. Nach wie vor ist die Anschlagsgefahr in Frankreich als „sehr hoch“ eingestuft. Erst am Dienstag, den 6. Juni, attackierte ein Mann einen Polizisten vor der Kathedrale Notre-Dame in Paris.
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[Bearbeiten]Wieder Unruhen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen in Frankreich (16.03.2006)