Gericht erlässt Verfügung gegen Bischof von Regensburg
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 17.04.2010 – Das Landgericht Berlin hat eine Verfügung gegen den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller erlassen, die es ihm verbietet eine getätigte Erklärung weiter zu verbreiten oder ähnliche Erklärungen abzugeben. Müller hatte am 11. März in Rom vor der internationalen Presse behauptet, dass für die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union, der die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, Pädophilie eine „normale Realität" darstelle, und dass es Ziel der HU sei, diese zu entkriminalisieren. Anlass war ein Interview in dem Leutheusser-Schnarrenberger die katholisch Kirche aufforderte „endlich konstruktiv” mit den Strafverfolgungsbehörden der deutschen Justiz zusammen zu arbeiten.
Bischof Müller war zuletzt in die Kritik geraten, als er kritische Berichterstattung gegen die katholische Kirche in die Nähe des Nationalsozialismus rückte. Auch den Atheismus verurteilte Müller. So äußerte er gegenüber der Rheinischen Post „Von atheistischen Positionen geht keinerlei orientierende, zukunftsweisende Kraft aus.” und „Der Atheismus ist nur erdacht worden, um die Menschen zur Verantwortungslosigkeit zu erziehen und so leichter ideologisch manipulieren zu können.”
Vorsitzende der HU Rosemarie Will erklärte: „Wir werden uns energisch gegen alle Versuche wehren, die Humanistische Union in der aktuellen Diskussion über Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Schuleinrichtungen zu instrumentalisieren.” Die Vereinigung habe sich bewusst aus der Debatte über den skandalösen Umgang der katholischen Kirche um das Thema Missbrauch herausgehalten, um sich nicht selber dem Vorwurf auszusetzen, diese Straftaten gezielt gegen die kirchliche Institutionen zu instrumentalisieren. Bei der Urteilsverkündung bezog die HU umgehend Stellung und bekannte sich erneut eindeutig zu dem Schutz Minderjähriger vor sexuellen Übergriffen. Der Vorwurf, Pädophilie zu befürworten, war auch vom erklärte Katholik und SPIEGEL-Journalist Matthias Matussek erhoben worden. Die Humanistisch Union wende sich aber gegen eine entmenschlichende Darstellung von Straftätern und eine Kriminalpolitik der Angst: „Es hilft am Ende weder den Opfern noch der Gesellschaft, wenn wir den Missbrauch von Kindern allein mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen wollten und die Täter dämonisieren.”
Themenverwandte Artikel
Quellen
- wissenrockt.de: „Gericht mahnt Hetz-Bischof ab“ (16.04.2010)