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Gericht: Stephanie R. muss nicht aussagen

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Artikelstatus: Fertig 21:29, 22. Nov. 2006 (CET)
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Dresden (Deutschland), 22.11.2006 – Im Prozess gegen den (mutmaßlichen) Sexualstraftäter Mario M. vor dem Landgericht Dresden gab es gestern eine für die Vergewaltigte entscheidende Wende. Die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden verzichtet auf die Vernehmung der Gymnasiastin als Zeugin in der Hauptverhandlung. Das erklärte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski am Dienstag.

Am Morgen des 8. November 2006, zwei Tage nach Prozessbeginn, war es dem Angeklagten beim täglichen Hofgang gelungen, seinen Bewachern zu entkommen und über die Fassade auf das Dach der Justizvollzuganstalt zu klettern. Nach erst knapp 20 Stunden gab Mario M. auf und ließ sich zum Herunterkommen überreden. Einige Tage später hatte der Angeklagte eine Erstickung in seiner Zelle vorgetäuscht.

Der Vater der Jugendlichen hatte nach diesen Vorkommnissen erklärt, seine Tochter könne aus Sicherheitsgründen nicht vor dem Gericht aussagen. Die Nebenklage hatte ein psychologisches Gutachten vorgelegt, in dem dargelegt wurde, dass die Jugendliche „in höchstem Maße verängstigt“ sei. Die latente Gefährlichkeit des Angeklagten bestätigte der Kommissar, der Mario M. festgenommen hatte: „Man hat den Eindruck, er ist latent gefährlich und steht immer unter Spannung.“

Die jetzt 14-jährige Stephanie R. war – so der Stand der Ermittlungen – am 11. Januar 2006 auf ihrem Schulweg zum Gymnasium im Dresdner Stadtteil Striesen von dem damals 35-jährigen vorbestraften Mario M. in einen roten Kastenwagen vom Typ Renault gezerrt worden. Er verschleppte die damals 13-jährige Jugendliche in seine Dreizimmerwohnung, die in unmittelbarer Nähe zum Haus ihrer Eltern liegt.

In der Wohnung legte der Täter ihr Handschellen an und kettete sie zeitweise an die Wand. Während des Transportes bei der Entführung und, wenn er das Haus verließ, sperrte der Mann sie in eine knapp einen Meter lange und 50 Zentimeter breite Kiste.

Er vergewaltigte die Jugendliche während ihrer Gefangenschaft über hundertmal und missbrauchte es sexuell auf vielfältige und brutale Weise. Mario M. soll der Jugendlichen gedroht haben, er würde sie umbringen und an seine Hunde verfüttern, wenn sie versuchen sollte zu fliehen. Nachts verließ der Täter mehrmals mit der Schülerin seine Wohnung für Spaziergänge.

Am Vormittag des 15. Februar 2006 gelang es einer eingesetzten Sonderkommission der Polizei, die Jugendliche nach 36 Tagen Gefangenschaft aus der Wohnung zu befreien und den Entführer festzunehmen. Ein Nachbar hatte an einem Papiercontainer einen Zettel, auf den ein Hilferuf geschrieben war, gefunden und war damit zur Polizei gegangen. Die entführte Jugendliche hatte auf dem Zettel die Adresse des Entführers angegeben und ihn auf einem der nächtlichen Spaziergänge heimlich fallen lassen können.

Gegen Mario M. war bereits 14 Jahre zuvor wegen sexueller Belästigung Minderjähriger aus Dresden und Umgebung ermittelt worden. Das damalige Gerichtsverfahren wurde jedoch am 16. März 1992 eingestellt. Der Arbeitslose habe, so der zuständige Staatsanwalt, seit Jahren unauffällig in Freiheit gelebt. Am 6. November begann vor dem Dresdener Landgericht der Prozess gegen den geständigen Täter Mario M., nachdem im September 2006 Anklage gegen ihn erhoben worden war.

Quellen