Generalstaatsanwaltschaft muss über Anklageerhebung gegen Weichel entscheiden

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Veröffentlicht: 00:00, 05. Aug. 2018 (CEST)
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Justizzentrum Kaiserslautern

Kaiserslautern (Deutschland), 05.08.2018 – In dem Ermittlungsverfahren gegen den Kaiserslauterer Oberbürgermeister Klaus Weichel wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges muss nun die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken entscheiden. Nachdem der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, Udo Gering, wie am 12. Juli verlautete, mitgeteilt hat, dass das Ermittlungsverfahren gegen Weichel eingestellt sei, hat nunmehr ein Unternehmer gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft sich der Entscheidung ihrer Kaiserslauterer Kollegen anschließen, kann nur noch ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken dem Oberbürgermeister gefährlich werden.

Auf die Strafanzeige des Geschäftsmannes Matthias Auchter hin, hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern geprüft, ob sie Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Klaus Weichel und andere Personen aufnimmt. Ihnen wurde vorgeworfen, anlässlich des Verkaufs von Immobilien auf dem ehemaligen Gelände des Nähmaschinenherstellers Pfaff ein Gutachten manipuliert und Wettbewerbsregeln verletzt zu haben. Demgegenüber sah die Staatsanwaltschaft keine konkreten Anhaltspunkte für einen solchen Verdacht und verzichtete auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dagegen hat ein Unternehmer aus Kaiserslautern nun Einspruch eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Zweeibrücken wird nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern prüfen müssen.


Themenverwandte Artikel[Bearbeiten]

  Untreue- und Betrugsverdacht gegen Kaiserslauterer Oberbürgermeister Klaus Weichel (16.12.2017)

Quellen[Bearbeiten]