Geheimnisverrat in den Fällen Wulff und Edathy
Veröffentlicht: 09:23, 23. Feb. 2015 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Göttingen (Deutschland), 23.02.2015 – Ein ungewöhnlicher Fall in der deutschen Justizgeschichte: Niedersachsens Justizministerin Niewisch-Lennartz (Grüne) gab bekannt, dass gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Geheimnisverrats ermittelt werde. Er soll in sieben Fällen vertrauliche Informationen aus dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) weitergegeben haben. Wulff war Vorteilsannahme vorgeworfen worden: So habe er sich in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident mehrfach von Managern und Unternehmern einladen lassen. Außerdem ging es um Vorteile, die ihm bei der Finanzierung seines Eigenheims gewährt worden seien. Vorteilsannahme ist nach § 331 StGB strafbar, wenn ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
In einem weiteren Fall, in dem Lüttig der Verrat interner Einzelheiten aus Ermittlungen vorgeworfen wird, handelt es sich um das laufende Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderpornographie. Der Prozess in dieser Sache beginnt am heutigen Montag vor dem Landgericht Verden. Auch hier kam es mehrmals zu Vorwürfen, dass Informationen der Staatsanwaltschaft und der Polizei unter anderem über das Bundesinnenministerium an Mitglieder der SPD-Parteiführung weitergegeben worden seien. Demnach sei Edathy möglicherweise frühzeitig vor einer Hausdurchsuchung gewarnt worden und habe belastendes Material vernichten können.
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Quellen
- www.sueddeutsche.de: „Staatsanwalt soll Interna zu Wulff und Edathy weitergegeben haben“ (20.02.2015)
- www.spiegel.de: „Fälle Edathy und Wulff: Staatsanwalt soll vertrauliche Informationen verraten haben“ (20.02.2015)
- www.ndr.de: „Wulff-Ermittler selbst im Visier der Ankläger“ (20.02.2015)