Frankreich lockert Kündigungsschutz
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Paris (Frankreich), 11.08.2005 – Als Teil seines Programms gegen die Arbeitslosigkeit hat Frankreichs Regierung nun die Lockerung des Kündigungsschutzes bei Betrieben bis 20 Personen beschlossen. Die Regelung sieht vor, dass diese Betriebe Mitarbeiter mit einer Probezeit von zwei Jahren einstellen können und in der Probezeit das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten sechs Monaten zwei Wochen und danach einen Monat.
Eigentlich sollte diese Änderung erst im September beschlossen werden, doch überraschend erklärte Frankreichs Regierungschef de Villepin, dass die Regelung bereits einen Monat früher in Kraft treten soll. Die Regierung konnte diese Änderung des Arbeitsrechts ohne Parlamentsbeteiligung beschließen.
Frankreichs Gewerkschaften kritisieren diesen Beschluss, da ihrer Meinung nach dadurch der Kündigungsschutz aufgeweicht werde. Sie kündigten Proteste an. Die Arbeitgeber begrüßten hingegen diesen Schritt auch wenn sie sich zu den Erfolgsaussichten verhalten äußerten.