Frankreich: Freispruch im Mohammed-Karikaturen-Streit
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Paris (Frankreich), 22.03.2007 – Ein Strafgericht in Paris sprach heute das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ wegen des Abdrucks der so genannten Mohammed-Karikaturen vom Vorwurf der „öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe wegen ihrer Religion“ frei.
Das Magazin hatte die in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ zuerst veröffentlichten satirischen Darstellungen des Propheten Mohammed im Februar 2006 nachgedruckt und mit eigenen Karikaturen ergänzt. Diese Ausgabe des Magazins war über 400.000 Mal verkauft worden. Die Auseinandersetzung um die Veröffentlichung solcher Karikaturen war im letzten Jahr als „Karikaturenstreit“ bekannt geworden. Der Verband islamischer Organisationen in Frankreich (UOIF) und die „Große Moschee“ von Paris hatten gegen die Veröffentlichung geklagt. Sie sehen in den Karikaturen eine Beleidigung des Propheten Mohammed sowie eine Herabsetzung von Menschen islamischen Glaubens. Durch die Veröffentlichung der Karikaturen würde „eine Personengruppe wegen ihrer Religion an den Pranger“ gestellt. Demgegenüber hatten viele französische Intellektuelle das Recht auf Meinungsfreiheit gestellt. Diesen Standpunkt hatte sich auch die Staatsanwaltschaft in diesem Prozess zu eigen gemacht. Auch der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hatte sich auf die Seite der Veröffentlichungsbefürworter gestellt. Der Chefredakteur des Magazins, Philippe Val, hatte die Veröffentlichung mit den Worten gerechtfertigt, er habe die Absicht gehabt, „die Religion als Ideologie zu kritisieren“. Er nehme für sich die Freiheit in Anspruch, „über alles zu lachen“.