Frankenthal: Mordprozess gegen Altenpfleger beginnt

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Veröffentlicht: 23:20, 22. Sep. 2017 (CEST)
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Altenpflege (Symbolbild)

Frankenthal (Deutschland), 19.09.2017 – Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal begann an diesem Montag der Prozess gegen drei ehemalige Altenpfleger, die in einem Altenheim im pfälzischen Lambrecht zwei Bewohnerinnen brutal gequält und getötet haben sollen.

Zunächst verlas Oberstaatsanwältin Doris Bremer-Metz die Anklage, die Details der vor Gericht zu klärenden 33 Tatvorwürfe auflistete. Insgesamt 30 Minuten lang führte sie unter anderem aus, dass einer der Angeklagten einer alten Frau Urin zu trinken gegeben und sie mit dem Rest überschüttet habe, als diese nicht mehr wollte. Eine 27-jährige Kollegin habe den 24-Jährigen dabei gefilmt, um das Video anschließend über das Internet einem 48-jährigen mitangeklagten Kollegen zu schicken. Einer anderen Patientin habe der 24-Jährige eine Hitlerfrisur gemacht und ihr mit einem Lippenstift einen typischen Bart gemalt. Ein Foto davon habe er selbst verschickt und mit "Hitler lebt" kommentiert. Schwerwiegendste Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind Morde an zweie Seniorinnen sowie ein versuchter Mord an einer dritten Heimbewohnerin. Aus Langeweile und Machtgier habe man sich, so die Staatsanwaltschaft, Ende 2015 darauf verständigt, eine 85-Jährige zu töten, die an Demenz litt. Der 24-Jährige habe ihr zu diesem Zweck über Stunden hinweg insgesamt 410 Einheiten Insulin intravenös verabreicht. Dabei hielt er die Mitangeklagten mit Textnachrichten auf dem Laufenden, wobei er weiter angefeuert wurde. Schließlich habe er auf Anraten der 27-jährigen Mitangeklagten die Frau mit einem Kissen erstickt. Etwa zwei Monate später sei eine 62-jährige Frau verstorben, nachdem das Trio auch ihr Insulin gespritzt hatte. Weiter habe man versucht, eine 89-Jährige mit einer Überdosis Morphin zu töten. Andere Mitarbeiter bemerkten jedoch den Zustand der Frau und veranlassten eine Verlegung ins Krankenhaus, wo man sie retten konnte.

Die Staatsanwaltschaft wurde durch eine Mitarbeiterin des Pflegeheims auf den Fall aufmerksam. Weil die Angeklagten ihre Taten jeweils fotografisch und per Video dokumentier hatten, wurden vor allem ihre Mobiltelefone ausgewertet. Dort fanden die Ermittler zahlreiche Textnachrichten, mit welchen sich die Angeklagten über ihre Taten austauschten. Einer derselben habe die anderen stets in ihrem Tun bestärkt.

Am ersten Prozesstag herrschte reger Zuschauerandrang. Die Angeklagten verbargen sich, nachdem sie in Handschellen vorgeführt wurden, hinter Aktenordnern gegenüber dem voll besetzten Gerichtssaal. Medienberichten zufolge folgten sie den Ausführungen der Staatsanwaltschaft teilnahmslos und ließen sich zunächst nicht ein. Dagegen bestritt die Strafverteidigerin des 48-jährigen Mitangeklagten die gegenüber ihrem Mandanten erhobenen Mordvorwürfe. Aus den insgesamt 20 Ordner füllenden Textnachrichten lasse sich ihm nur ein Bruchteil zurechnen, auf welche sich die Staatsanwaltschaft nun konzentriere. Dabei sei nicht einmal klar, ob der 48-Jährige alles ernst gemeint habe, was er geschrieben hatte. Nach eigenen Angaben will die Verteidigung beweisen, dass keiner der Todesfälle auf Fremdverschulden zurückzuführen sei. Stattdessen seien beide Senioren sterbenskrank gewesen.

Für 40 weitere Todesfälle in dem Heim prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob auch dort ein Fremdverschulden in Frage komme. Das Landgericht hatte zunächst zwölf Verhandlungstermine angesetzt. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, wäre ein Urteil Ende November zu erwarten.


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Quellen[Bearbeiten]