Europäische Union will kriminelle Gewinne konsequenter abschöpfen

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Veröffentlicht: 17:17, 13. Mär. 2012 (CET)
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Brüssel (Belgien), 13.03.2012 – Die Europäische Kommission hat am Montag eine Gesetzesinitiative vorgelegt, in der vorgesehen ist, die Beschlagnahme krimineller Gewinne europaweit zu erleichtern.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in Brüssel: „Wir müssen Kriminelle an der Stelle treffen, wo es ihnen am meisten weh tut, nämlich beim Geld.“ Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 113 Millionen Euro aus kriminellen Machenschaften gesichert, dem stehen nach Angaben der Europäischen Union (EU) 900 Millionen gegenüber, mit denen sich Mafia & Co bereichert haben. Kriminelle Banden und das Organisierte Verbrechen machen es den Behörden immer schwerer, auf ihre Gewinne zuzugreifen. Geld, Immobilienvermögen und andere Werte werden auf andere Personen übertragen, ins Ausland geschafft oder in legale Geschäfte investiert. Die Erscheinungsformen der Geldwäsche sind vielfältig.

Mit dem Vorstoß sollen die Verfolgungsbehörden auf das Vermögen eines Verurteilten zugreifen können, auch wenn es nicht direkt aus der Straftat stammt. Staatsanwälte sollen Vermögen vorbeugend einfrieren können, damit es nicht vor einer Verurteilung in schwer nachvollziehbaren Kanälen verschwindet. Sollte ein Täter nicht verurteilt werden können, weil er gestorben oder geflohen ist, soll sein Vermögen trotzdem zu Gunsten des Staates verfallen können. Die Kommission betonte, dass die Unschuldsvermutung und die Eigentumsrechte dabei im Auge behalten werden müssten. Die Vorschriften zum Verfall von kriminellen Gewinnen sind in den Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich. Italien hat wegen seiner langjährigen Erfahrung mit der Bekämpfung der verschiedenen Mafiaorganisationen gute Instrumente, um es den Geldwäschern der Camorra, der ’Ndrangheta und der Cosa Nostra schwer zu machen. In Griechenland hinkt man weit hinterher; auch in Deutschland sieht die Kommission noch Handlungsbedarf.

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Quellen[Bearbeiten]