Erste Instanz um Musterprozess wegen der Kostenbeteiligung an Hochrisikospielen
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Bremen (Deutschland), 18.05.2017 – Seit einigen Jahren nehmen die notwendigen Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen im Fußball zu. Dies führt nicht nur zu Überstunden bei der Polizei, sondern auch zu weiteren Belastungen im Umfeld solcher Spiele, was letztlich auf Kosten des Steuerzahlers geht. Das Land Bremen ist der Ansicht, dass diese Mehrkosten nur von einer kleinen Minderheit der Fußballfans verursacht werden und der Veranstalter selbst für Abhilfe sorgen müsse. Letztlich müsse der Verursacher die Kosten tragen. Bremens Justizsenator Ulrich Mäurer sieht hier die Deutsche Fußball Liga (DFL) in der Pflicht und forderte in einem Gebührenbescheid die Erstattung von von 425.718 Euro. Die DFL zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Dieses entschied jetzt in erster Instanz, dass die Berechnung nicht nachvollziehbar und daher rechtswidrig sei. Reinhard Rauball, Aufsichtsratsvorsitzender der DFL, erklärte daraufhin, er sei erleichtert.
Inzwischen belaufen sich die Forderungen von Bremer Seite auf mehrere Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht sah die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich durch die Fußballvereine im Grundsatz als gerechtfertigt an. Jedoch müsse für den Veranstalter bereits vor einem Spiel ersichtlich sein, welche Kosten auf ihn zukommen, um gegebenenfalls selbst entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Letztlich handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Frage, die in weiteren Instanzen geklärt werden. Eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache ist für alle Großveranstaltungen des Fußballs in Deutschland von Bedeutung, so dass das weitere Verfahren von den Vereinen beobachtet wird.
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