Ehemaliger Chefarzt des Wegberger Krankenhauses zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Veröffentlicht: 21:09, 16. Jan. 2010 (CET)
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Mönchengladbach (Deutschland), 16.01.2010 – Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mönchengladbach verurteilte den ehemaligen Chefarzt und Klinikbesitzer des Wegberger Krankenhauses am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Zwei weitere mitangeklagte Ärzte wurden freigesprochen.

Der ehemalige Chefarzt hatte bei einer Operation einer über 80-jährige Patientin im März 2006 ohne deren Einwilligung zur Wundbehandlung Zitronensaft eingesetzt. Die Patientin war nach der Operation an einer Infektion der Wunde gestorben.

Nach Auffassung des Gerichts wurden von dem Arzt des Öfteren Wunden mit dieser Methode behandelt. Notiert wurde das von dem ehemaligen Klinikleiter und Chefarzt in den OP-Berichten mit dem Vermerk „Ascorbinsäure“. Die Behandlung damit sei jedoch eine nicht zugelassene Methode, wie der Vorsitzende Richter Lothar Beckers erklärte. Die Patientin hätte über den Experimentalcharakter der Behandlung aufgeklärt werden und auch dieser Methode ausdrücklich zustimmen müssen.

Den Vorwürfen der Anklagevertreter, der frühere Chefarzt und Klinikleiter habe eine unzureichende Diagnose gestellt und Fehler bei der Operation begangen, folgte das Gericht nicht. Von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach war eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert worden, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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Quellen