EGMR sieht Verbesserungsbedarf beim Schweizer Klimaschutz
Veröffentlicht: 21:01, 10. Apr. 2024 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Schweizer Klimaseniorinnen erstreiten weitreichendes Klima-Urteil
EGMR sieht Verbesserungsbedarf beim Schweizer Klimaschutz
Straßburg (Frankreich), 10.04.2024 – Es ist ein bahnbrechendes Urteil: Laut dem in Straßburg ansässigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unternimmt die Schweiz zu wenig gegen den Klimawandel – und verletzt damit die in der Europäischen Menschenrechtskonvention definierten Menschenrechte. Geklagt hatte der Verein der Klimaseniorinnen Schweiz. Konkret geht es um das Recht auf ein Privat- und Familienleben und das Recht auf ein faires Verfahren, das die Schweiz verletzt habe.
Bereits vor acht Jahren hatten die Mitglieder des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Begehren für mehr Klimaschutz eingereicht. Die Begründung: Ältere Personen sind von Hitzewellen besonders stark betroffen. Das UVEK wollte aber das Anliegen nicht angehen, auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht kamen die Schweizerinnen nicht weit. Ihnen wurde keine Klagebefugnis zugesprochen. Das Bundesgericht erklärte sein Urteil damit, dass genügend Zeit für Maßnahmen übrig sei und die Seniorinnen «nicht mit der erforderlichen Intensität in ihren (Grund-) Rechten berührt» würden. Dem widerspricht nun der EGMR.
Es ist das erste Mal, dass der EGMR auch den Klimaschutz als ein Menschenrecht ansieht. Das gestrige Urteil wird entsprechend als historisch angesehen. Allerdings hat der EGMR keine Mittel, um seine Urteile durchzusetzen. Der Druck auf die Politik hat sich nun aber erhöht und das europaweit.
Das Urteil wird in der Schweizer Politik unterschiedlich aufgenommen. Im links-grünen Spektrum sowie bei Umweltverbänden freut man sich darüber, wohingegen es beim rechts-bürgerlichen Spektrum eher auf Ablehnung stößt oder gar nicht erst anerkannt wird.
Der Ball liegt nun bei der Politik und eventuell bei der Schweizer Stimmbevölkerung. Am 9. Juni 2024 wird in der Schweiz zum Beispiel über das Energie- und Stromversorgungsgesetz abgestimmt, welches erneuerbare Energien fördern soll. Das Resultat wird zeigen, ob die Schweizer mehr für den Klimaschutz tun möchten oder nicht.
Quellen
[Bearbeiten]- Schweizer Radio und Fernsehen: „Sieg für Klimaseniorinnen – EGMR: Schweiz verletzt Menschenrechte bei Klimafragen“ (09.04.2024)
- Tagesschau: „Klimaschutz - ein Menschenrecht“ (09.04.2024)
- Republik: „Klimaschutz ist ein Menschenrecht“ (09.04.2024)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „CASE OF VEREIN KLIMASENIORINNEN SCHWEIZ AND OTHERS v. SWITZERLAND“ (09.04.2024)
- Schweizer Radio und Fernsehen: „Rösti stellt Argumente für Ja zu Stromversorgungsgesetz vor“ (18.03.2024)