Diskussion:Zweitwohnungsteuer für Verheiratete verfassungswidrig
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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Ayacop in Abschnitt Prüfung
Prüfung
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Titel
[Bearbeiten]Hi, habe ein Problem mit dem Titel. Die Zweitwohnungsteuer ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig - sondern nur bei verheirateten mit beruflichem Zweitwohnsitz. Der Titel führt ein wenig in die Irre. Gruß -- Color 15:05, 10. Nov. 2005 (CET)
- Habe noch ein größeres Problem: muss das nicht Zweitwohnungssteuer heissen?--ayacop 15:06, 10 November 2005 (CET)
- Hallo Ayacop, es heißt „Zweitwohnungsteuer“ (genauso wie es „Einkommensteuer“ heißt). Im Sprachgebrauch schleicht sich da gerne ein s mit hinein, so dass häufig von Einkommenssteuer bzw. Zweitwohnungssteuer gesprochen wird. Die richtige Bezeichnung ist jedoch die ohne s. An Color: Wäre „Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen verfassungswidrig“ besser? --Aleber 15:26, 10 November 2005 (CET)
- „Zweitwohnungsteuer“ ist richtig. Das zweite S ist umgangssprachlich. Gebe aber zu, bin auch darüber gestolpert.
- „Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen verfassungswidrig“ besser? *s* - nicht wirklich. Dann lieber die Kurzform. Obwohl ich wetten möchte, dass dann Einsprüche kommen. Und wenn du einfach daraus machst: Zweitwohnungsteuer für Verheiratete verfassungswidrig. ? --Color 15:50, 10. Nov. 2005 (CET)