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Diskussion:Vogelgrippe: Todesurteil für 160.000 Enten

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Aholtman in Abschnitt Mängelhinweis

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Mängelhinweis

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Folgende Stellen sind nicht durch die Quelle gedeckt:

  • bei direkt nach Futtergabe verendeten Entenküken -- Hessenschau --

  • Das Technische Hilfswerk hat am Samstag…
  • … unter hohen Sicherheitsvorkehrungen…
  • … die am Sonntag abgeschlossen wurde.
  • … dessen gesamter Geflügelbestand gekeult wurde. siehe 2. Quelle.

  • musste die sofortige Tötung von etwa 160.000 Enten angeordnet werden
  • Die Keulung ist eine im Bundesseuchengesetz -->Tierseuchengesetz vorgeschriebene Maßnahme bei übertragbaren Infektionskrankheiten. -- für beide siehe unten

  • Niederländische Lieferanten der Küken wurden vorsorglich genauer unter die Lupe genommen. Bei allen belieferten Höfen sind – außer in Bayern – keinerlei Fälle aufgetreten. GELÖSCHT, Irrtum.


Viele Grüße --Angela H. 20:50, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Aussage mit dem w:Tierseuchengesetz steht unter Keulung bei Wikipedia und wurde dort übernommen. Text auf "Tierseuchengesetz § 24" geändert.

http://bundesrecht.juris.de/viehseuchg/BJNR005190909.html#BJNR005190909BJNG002806377 ³ 24 Bundesseuchengesetz --JARU 07:23, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Was noch nicht geklärt wurde…

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  • musste die sofortige Tötung von etwa 160.000 Enten angeordnet werden
  • Die Keulung ist eine im Bundesseuchengesetz -->Tierseuchengesetz vorgeschriebene Maßnahme bei übertragbaren Infektionskrankheiten.
Wo steht (in den Quellen), daß die Keulung laut Tierseuchengesetz angeordnet wurde? Die zweite Quelle gibt keinen Grund an, dort steht nur „Die Keulung mit Stromschlägen und Kohlendioxid-Begasung war am Samstag vom bayerischen Umweltministerium angeordnet worden, …“. Auch in der ersten Quelle ist kein Grund explizit angegeben. Das Gesetz sagt nur, daß unter bestimmten Voraussetzungen die Keulung möglich ist, nicht jedoch, wer in diesem Fall die Tötung der Enten angeordnet hat und warum.
  • Niederländische Lieferanten der Küken wurden vorsorglich genauer unter die Lupe genommen.
Diesen Teil konnte ich in keiner der beiden Quellen finden.
  • Das Technische Hilfswerk hat am Samstag…
  • … unter hohen Sicherheitsvorkehrungen…
  • … die am Sonntag abgeschlossen wurde.
Diese drei Aussagen sind nicht durch die Quellen belegt.
  • … dessen gesamter Geflügelbestand gekeult wurde.
Diese Aussage ist in der ersten Quelle nicht zu finden und stimmt auch nicht mit der zweiten Quelle überein. Hier steht: „Inzwischen sind auch Enten in zwei weiteren der insgesamt 15 Ställe an Vogelgrippe erkrankt.“, was darauf schließen läßt, daß nicht alle Enten getötet wurden. (Sonst hätten ja keine weiteren erkranken können.)

Viele Grüße --Angela H. 13:36, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Tja, hier stellt sich die Frage der Vorgehensweise. Ich würde vorschlagen, wir streichen alles heraus, was nicht mit Quellen belegt ist und schauen, was übrig bleibt. Angela, ein Vorschlag: Du streichst die Sachen raus (da du dich bereits damit beschäftigt hast) und ich ergänze ihn anschließend Quellenkonform. Grüße --Franz 21:48, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
So, nun (23:15, 30. Aug. 2007 (CEST)) ist nur noch das übrig, was durch die Quellen belegt ist. Viele Grüße --Angela H. 23:15, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel, wie Ihr bestimmt gemerkt habt, schon mal veröffentlicht. Für einen Kurzartikel war es wohl noch ausreichend. ;-) Viele Grüße --Angela H. 11:32, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten