Diskussion:Verhandlung über Klage gegen Auflösung des Parlaments
Abschnitt hinzufügenAn Dion: Die Kategorie:Verfassungsbeschwerde ist eine Unterkategorie der Kategorie:Bundesverfassungsgericht Gruß --Wolf-Dieter 16:47, 9. Aug 2005 (CEST)
Oh, das hatte ich nicht bemerkt. Tut mir leid. Das sollten wir mal angehen das Thema. Ich finde, dass beide Kategorien nicht untereinander gehören. Die Beschwerde gehört m.E. wo anders hin und das Gericht gehört in den Artikel hinein. Ich kopiere das hier mal rüber in die Kategoriendiskussion. -- Dion 17:10, 9. Aug 2005 (CEST)
- Ja, die Verfassungsbeschwerde ist eigentlich ein Rechtsmittel, dafür gibt's - soweit ich sehe - noch keine Kategorie. Solange die Kategorie:Verfassungsbeschwerde bei der Kategorie:Bundesverfassungsgericht eingeordnet ist, ist sie eigentlich überflüssig. Denn: was vor dem Bundesverfassungsgericht landet, ist wohl immer eine Verfassungsbeschwerde. Schließlich wird das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus initiativ. --Wolf-Dieter 17:35, 9. Aug 2005 (CEST)
- Da muss ich Dir widersprechen. Es gibt mehrere Klagearten, die vor dem BVerfG verhandelt werden. Die Verfassungsbeschwerde ist nur eine davon. Daneben gibt es noch den Bund-Länder-Streit, den Organstreit, Streitigkeiten zwischen den Ländern usw. Auch ist das BVerfG für die Überprüfung der Übereinstimmung von Normen mit dem Grundgesetz zuständig. Insoweit nur ein kurzer Einblick in das Staats- und Verfassungsrecht, welches ich gerade für mein Studium wiederhole. Ansonsten bleibt noch die Anmerkung das in die Kategorie BVerfG ja auch Themen gehören, die sich mit dem BVerfG an sich beschäftigen (Personalsachen oder so) Gruß Konstantin 17:45, 9. Aug 2005 (CEST)
ACHTUNG Die Diskussion wird in der Kategoriendiskussion http://de.wikinews.org/wiki/Wikinews_Diskussion:Kategorien/Recht weitergeführt. Konstantin 17:48, 9. Aug 2005 (CEST)
- wollte ich auch grade sagen, weil Wolf-Dieter mich gefragt hatte, wohin ich die Diskussion kopiert habe -- Dion 17:48, 9. Aug 2005 (CEST)
Ich habe mal die Änderungen der IP überprüft. Es handelt sich nicht um eine Verfassungsbeschwerde, sondern um ein Organstreitverfahren der Abgeordneten Hoffmann und Schulz gegen den Bundespräsidenten [1]. Das heißt der Titel muss geändert werden. --sonicR 18:14, 9. Aug 2005 (CEST)
uups, ist mir gar nicht aufgefallen. Aber den Artikel habe ich auch noch gar nicht gelesen. Konstantin 18:15, 9. Aug 2005 (CEST)
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