Wikinews Diskussion:Kategorien/Recht

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(Von Wikinews Diskussion:Kategorien hierher verschoben) --Wolf-Dieter 01:58, 8. Aug 2005 (CEST)


Kategorie:Recht[Bearbeiten]

Juristerei


Hallo Konstantin, habe gerade gesehen, dass du Jura studierst. Wir haben manchmal Probleme mit der Kategorisierung des Bereiches „Recht“. Vielleicht hast du Ideen, was wir dort besser machen könnten oder ob wir grundlegende Fehler darin haben. Für Vorschläge sind wir immer dankbar. Die Kategorie Recht beginnt direkt unterhalb der Hauptkategorie, ist somit ein eigener Kategorienast. Kategorie Recht Danke im Voraus und Gruß -- Nachrichtenschreiber2 19:45, 4. Aug 2005 (CEST)

Hallo Nachrichtenschreiber2, ich denke, dass uns mein Jurastudium bei dieser Problematik nicht so richtig weiterhelfen wird, da es hier nicht um juristische Fragen geht. Ich habe bei meinen ersten Besuchen auch keinen Fehler entdeckt. Ich gucke mir das jetzt aber nochmal genauer an. Konstantin 21:01, 5. Aug 2005 (CEST)

Ich habe mir mal ein paar Gedanken zur Kategorie Recht gemacht. Zu finden sind sie unter Kategorie Recht Gruß Konstantin 21:52, 5. Aug 2005 (CEST)

Hallo Konstantin, alle Diskussionen zu den Kategorien finden hier statt: Wikinews Diskussion:Kategorien. Ich füge dort alles ein. Gruß und Danke -- Grimmik 22:00, 5. Aug 2005 (CEST)

Hallo, ich habe mir mal ein paar Gedanken zur Kategorie Recht gemacht und würde sie gerne neu ordnen. Ein mich selbst überzeugendes Konzept habe ich noch nicht, aber ich kann euch ja mal meine ersten Gedanken mitteilen, vielleicht habt ihr dann auch noch ein paar Ideen.

Vorschlag für sinnvolle Kategorisierung im Bereich Recht[Bearbeiten]

Hauptkategorie Recht

Gerichtsverfahren

Deutsche Gerichtsbarkeit
Bundesgerichte
Bundesverfassungsgericht
Bundesfinanzhof
Bundesarbeitsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundesozialgericht
Bundesgerichtshof
Bundespatentgericht
Bundesdisziplinargerichte
Truppendienstgerichte
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Internationale Gerichtsbarkeit
Urteil

Deutsches Recht

Strafrecht
Straftat
Haftbefehl
Ermittlungsverfahren
Zivilrecht
Öffentliches Recht
Staatskirchenrecht
(Bsp: Urteil bezgl. Zeugen Jehovas)

Rechtspolitik

Gesetzgebung
Gesetzesbeschlüsse
Gesetzesvorschläge
Antiterrorgesetz
alle aufgelisteten Gesetze
Sicherheit (wobei Katastrophenschutz hier nicht hingehören würde)

Personalie

Jurist
Berühmte Straftäter

Rechtswissenschaft

Kriminologie
Organisierte Kriminalität (???)
Kriminalstatistik

Gruß Konstantin 22:01, 5. Aug 2005 (CEST)


Thema: Gerichte zuordnen[Bearbeiten]

Ich meine, jeder Artikel, der mit einem Gericht zu tun hat, sollte die Kategorie des Gerichtes erhalten. Damit wir später auf einen Blick sehen, an welchem Gericht fand was statt.

Siehe dazu Diskussion:

An Dion: Die Kategorie:Verfassungsbeschwerde ist eine Unterkategorie der Kategorie:Bundesverfassungsgericht Gruß --Wolf-Dieter 16:47, 9. Aug 2005 (CEST)

Oh, das hatte ich nicht bemerkt. Tut mir leid. Das sollten wir mal angehen das Thema. Ich finde, dass beide Kategorien nicht untereinander gehören. Die Beschwerde gehört m.E. wo anders hin und das Gericht gehört in den Artikel hinein. Ich kopiere das hier mal rüber in die Kategoriendiskussion. -- Dion 17:14, 9. Aug 2005 (CEST)

Ich wüsste nicht, warum man die Kategorie Verfassungsbeschwerde aus der Kat. BVerfG rausnehmen sollte. Die Verfassungsbeschwerde ist eine der vier Klagearten vor dem BVerfG und es gibt sie nur vor dem BVerfG. Ob man sie zusätzlich noch woanders einordet kann man diskutieren, wobei ich gerade nicht wüsste, wo. Konstantin 17:37, 9. Aug 2005 (CEST)
Ich denke, das Gericht ist eine ortsbezogene Kategorie: Wo und welches Gericht ist betroffen. Die Beschwerde ist der Grund für das Verfahren. Mir ist eigentlich daran nur wichtig, dass man an der Kategorisierung erkennt, an welchem Gericht ist die Sache verhandelt worden. Wenn die beiden Kategorien nun hintereinanderstehen und eine von beiden muss aus dem Artikel herausgenommen werden, sieht man nicht mehr auf den ersten Blick, welches Gericht das war. -- Dion 17:47, 9. Aug 2005 (CEST)

An Dion: Die Kategorie:Verfassungsbeschwerde ist eine Unterkategorie der Kategorie:Bundesverfassungsgericht Gruß --Wolf-Dieter 16:47, 9. Aug 2005 (CEST)

Oh, das hatte ich nicht bemerkt. Tut mir leid. Das sollten wir mal angehen das Thema. Ich finde, dass beide Kategorien nicht untereinander gehören. Die Beschwerde gehört m.E. wo anders hin und das Gericht gehört in den Artikel hinein. Ich kopiere das hier mal rüber in die Kategoriendiskussion. -- Dion 17:10, 9. Aug 2005 (CEST)

Ja, die Verfassungsbeschwerde ist eigentlich ein Rechtsmittel, dafür gibt's - soweit ich sehe - noch keine Kategorie. Solange die Kategorie:Verfassungsbeschwerde bei der Kategorie:Bundesverfassungsgericht eingeordnet ist, ist sie eigentlich überflüssig. Denn: was vor dem Bundesverfassungsgericht landet, ist wohl immer eine Verfassungsbeschwerde. Schließlich wird das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus initiativ. --Wolf-Dieter 17:35, 9. Aug 2005 (CEST)

Da muss ich Dir widersprechen. Es gibt mehrere Klagearten, die vor dem BVerfG verhandelt werden. Die Verfassungsbeschwerde ist nur eine davon. Daneben gibt es noch den Bund-Länder-Streit, den Organstreit, Streitigkeiten zwischen den Ländern usw. Auch ist das BVerfG für die Überprüfung der Übereinstimmung von Normen mit dem Grundgesetz zuständig. Insoweit nur ein kurzer Einblick in das Staats- und Verfassungsrecht, welches ich gerade für mein Studium wiederhole. Ansonsten bleibt noch die Anmerkung das in die Kategorie BVerfG ja auch Themen gehören, die sich mit dem BVerfG an sich beschäftigen (Personalsachen oder so) Gruß Konstantin 17:45, 9. Aug 2005 (CEST)

Das würde aber doch dafür sprechen, die beiden Kategorien in 2 verschiedene Äste zu stecken ... -- Dion 17:54, 9. Aug 2005 (CEST)
Grundsätzlich hast Du wohl recht, dass man Klagearten von den Gerichten trennen sollte, wobei ich mich wirklich frage, ob es sinnvoll ist, bezüglich der verschiedenen Klagearten eigene Kategorien zu eröffnen. Bei dem Thema Verfassungsbeschwerde würde ich es zumindest derzeit noch so belassen. Ein Problem sehe ich hier nicht, da es die Verfassungsbeschwerde nur vor dem Bundesverfassungsgericht gibt, die beiden Themen also untrennbar miteinander verbunden sind. Konstantin 17:58, 9. Aug 2005 (CEST)
Die anderen von dir erwähnten Klagearten (Normenkontrollverfahren, Organklage) sind doch wohl auch nur vor dem BVerfG möglich, oder? Damit wäre doch die Zuordnung klar. Wenn ein Artikel bei den Kategorien diesen Klagearten zugeordnet würde, wäre doch automatisch der Bezug zum richtigen Gericht (BVerfG) hergestellt? --Wolf-Dieter 18:02, 9. Aug 2005 (CEST)

Richtig. Die könnte man alle unter BVerfG einsortieren. Aber wenn es dazu kommen sollte, dass wir einen eigenen Kategorienast für alle möglichen Klagearten vor deutschen Gerichten einführen (was ich für überflüssig halte), dann würde man diese Klagearten wohl in diesen Kategorienast verfrachten und nicht extra in der Kategorie BVerfG belassen. Konstantin 18:07, 9. Aug 2005 (CEST)

Hallo, ich würde diese Kategorie gerne löschen, da es den Straftatbestand Bankrott nicht gibt und die Tatsache, dass irgendein Unternehmen Bankrott geht, ist auch keineswegs strafbar. Ich verstehe auch die Aussagen in dem Artikel nicht, die machen keinen Sinn. --Konstantin 17:22, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo Konstantin, ich würde die Kategorie keinesfalls löschen wollen. Wir brauchen sie. Begründung:
1.) Bankrott ist laut Wikipedia ein Straftatbestand und wird sogar mit Freiheitsstrafe bestraft. Siehe Wikpedia: „In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“
2.) auch wenn der Begriff für einen Juristen vielleicht Umgangssprache sein mag, für das juristische Laienvolk ist Bankrott durchaus ein nachvollziehbarer Begriff.
3.) Der Begriff wird uns in Wikinews sicher noch öfter begegnen.
4.) Auch in unseren Online-Quellen kommt der Begriff öfter vor und wir können nicht jedesmal einen Begriff, der in der Quelle steht, einfach so tilgen.
Weitere Meinungen? -- Dion 21:20, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]
Zum Artikel-Text: Die alten Quellen im Artikel sind nicht mehr online. Es existieren aber topaktuelle bzw. neue Online-Quellen zu dem Fall. Und da wird genau von dem gesprochen, was im Artikel steht: http://www.dnn-online.de/dnn-heute/57487.html - Hier wörtlich der Text aus der neuen Quelle: „Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal das Rathaus durchsucht, bis Mai Fakten zusammen getragen und Roßberg schließlich wegen des Verdachts der Untreue und Beihilfe zum Bankrott angeklagt (DNN berichteten).“ Der Erstautor des Artikels hat somit den Tatbestand nach Quellenangaben korrekt wieder gegeben. -- Dion 21:20, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Behalten - Ich stimme Dion zu. Wir sind hier nicht in einem juristischen Studiengang. Bankrott gibt es (siehe Wikipedia). Und sollte der Begriff nicht 100 % nach juristischen Erwägungen korrekt sein, dann möchte ich nur anbringen, dass wir die Vogelgrippe ja auch Vogelgrippe nennen, obwohl sie Bakteriologen sicherlich nicht so nennen. -- Grimmik 22:00, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Ok, wenn das so gewollt ist. Ich habe Bankrott einfach bisher nur als einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit verstanden und so etwas kann ja nicht strafbar sein und ist es auch nicht. Aber wenn die Medien diesen Begriff so verwenden, dann lassen wir das halt. Meine Bedenken rührten übrigens nicht daher, dass es diesen Begriff im "juristendeutsch" nicht gibt, sondern daher, dass Bankrott halt einfach ein Zustand ist und nichts mehr. Gruß --Konstantin 22:03, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

super, danke Konstantin. Ich weiss schon dass du das durch dein Studium anders siehst. Aber wir sehn das halt aus Sicht von Laien und da brauchen wir den Begriff bestimmt noch öfter (siehe oben) -- Grimmik 22:09, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

-*g* - Der Begriff geht bei mir auch ein und aus. Ich bin auch ständig Bankrott *g* Also bitte bitte behalten. -- Rätoro 22:15, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]


Gerichtskats[Bearbeiten]

Kann mir bitte jemand erklären, warum so viele Gerichtskats gelöscht und ersetzt wurden ? Waren die alle falsch? Gruß -- Dion 23:00, 10. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Nicht alles, was einmal war und nun nicht mehr ist, muss falsch gewesen sein. Wolf-Dieter – falls du seine Änderungen meinst – hielt die nach den Änderungen nun momentane Kategorisierung für besser. Wikinews Diskussion:Kategorien/Recht böte sich ja für Fragen und Kritik an.
Die Änderungen halte ich nach kurzem (wiederholten) Überfliegen aber für richtig, zumindest für nicht falsch. Sie besteht im wesentlichen daraus, dass die Kategorien im Namen nicht mehr den Sitz, sondern nun den Zuständigkeitsbereich nennt. Dies erfolgte heute bei den Kategorien zu den Oberverwaltungsgerichten. MfG --Blaite 23:26, 10. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Erklärung. Und warum wurde jetzt vom Sitz des Gerichtes auf den Verwaltungsbereich geändert ? -- Dion 23:32, 10. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
So ist meiner Meinung nach klarer, für welches Gebiet das Oberverwaltungsgericht zuständig ist. Zwar gibt es pro Land nur eins und besonders für Berlin und Brandenburg ein gemeinsames in Berlin, aber dies ist wohl nicht allgemein bekannt. So wird es schon am Kategorienamen klar(er). Ob es noch weitere Gründe gibt/geben könnte, weiß ich aber nicht. MfG --Blaite 23:41, 10. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Zum Einen habe ich die Kategoriebezeichnungen für Oberverwaltungsgerichte an die Bezeichnungen bei Wikipedia angepasst: "Oberverwaltungsgericht des Landes xy", das war dort allerdings auch nicht ganz einheitlich. Zum anderen sind offensichtlich immer wieder Verwaltungsgerichte unterer Ebenen in die oberste Stufe eingeordnet wurden. Jetzt ist es glaube ich klarer, dass es sich um die oberste Gerichtsebene unterhalb des Bundesverwaltungsgerichts handelt. Drittens gab es manchmal am gleichen Ort ein "normales" Verwaltungsgericht und ein Oberverwaltungsgericht, die Namensgleichheit war verwirrend. Gruß --Wolf-Dieter 23:54, 10. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ok, ich habe nur das Problem, dass ich mich in den Zuständigkeiten der Gerichte nicht auskenne. Folglich muss ich bei künftigen Kategorisierungen immer die Oberkategorie nehmen und hoffen, dass ein anderer Benutzer die richtige Unterkategorie ersetzt. Vorher war die Kategoriesierung einfacher. Jetzt ist es sehr speziell. Gruß -- Dion 00:03, 11. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wir haben eigentlich schon seit Monaten die Kategorisierung im Gerichtswesen nach der Hierarchie der Gerichte organisiert, nicht nur im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier gibt es eigentlich nur drei Stufen: 1. Stufe: BVerwG, 2. Stufe: OVG 3. Stufe: (einfaches) Verwaltungsgericht. Gruß --Wolf-Dieter 00:44, 11. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Strafverfolgung[Bearbeiten]

Ich würde gerne eine solche Kategorie direkt unter der Kat:Recht einrichten und dieser dann Polizei und Generalbundesanwalt zuordnen. Jetzt ist die Generalbundesanwaltschaft dem BGH untergeordnet. Das ist aber meines Erachtens falsch, weil der G. kein Gericht ist. Bisher habe ich die Kategorie:Generalbundesanwalt bereits der Kat. Bundesbehörde zugeordnet, aber sie gehört eben auch in das Rechtssystem. Gruß --Wolf-Dieter 22:13, 27. Aug. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hört sich logisch an. Grüße --Franz 22:15, 27. Aug. 2006 (CEST)[Beantworten]