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Diskussion:Stasi-Äußerungen: Wegner aus niedersächsischer Linksfraktion ausgeschlossen

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Aholtman in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Doppelartikel

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Das war ein Doppelartikel, er wird nun hier eingebaut. Viele Grüße --Angela H. 21:23, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Neutraler formuliert?

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Hallo, Mg22! Bzgl. dieses Betrags bin ich ein wenig verwundert. Wenn doch die Linksfraktion sagt, das sei nicht ihre Position, was Frau Wegner gesagt hat, dann ist doch klar, daß es Differenzen gibt. Und das Mandat hätte sie dann doch, wenn die Aussage davor stimmt, daß sie das bei Differenzen tun wollte, niederlegen müssen, was sie aber nicht getan hat. Sie kann es ja schlecht nach Ansicht der Linke-Fraktion nicht niederlegen, oder? Viele Grüße --Angela H. 22:06, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Angela,
ich habe diese Passage umformuliert, weil mir der Satz "An diese Zusage hielt sie sich jedoch nicht. " sehr wertend vorkam, auch wenn er vermutlich, wie Du sagst, die Tatsachen widergibt. Um das ganze dann etwas zu entschärfen, habe ich dann die Konkunktiv-Form gewählt, da es laut der Quelle die Linksfraktion war, die den Vorwurf geäußert hat- auch dort steht der Konjunktiv ("Damit habe sie sich nicht an ihre Zusage gehalten";Hervorhebung von mir). Daher war ich davon ausgegangen, dass dies auch hier in Ordnung ist. Da Wegners Aussage aber warscheinlich keinen großen Interpretationsspielraum zulässt (bezüglich ihrer Zusage), ist es aber warscheinlich auch vertretbar, den alten Satz stehen zu lassen, auch wenn ich meinen nich für falsch halte. Schöne Grüße, --Mg22 22:18, 20. Feb. 2008 (CET)