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Diskussion:SPD befürwortet Anti-Terror-Datei – von Datenschutzbehörden hagelt es Kritik

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Artikelstatus

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Bitte

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Kann mal einer von euch den Strich in der Überschrift lang machen? Ich kann das irgendwie nicht :-) Gruß und Danke im Voraus, Tilmandralle 17:54, 2. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Folgeartikel

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Das ganze soll ein Folgeartikel zu diesem hier sein: Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“. Ein paar Formulierungen werden sicher redundant sein, aber ich möchte die Position der SPD und des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-HOlstein noch mit einbauen. Gruß, Tilmandralle 18:07, 2. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Sehr geehrter Herr Dralle,

vielen Dank für Ihre Mail vom 31.07.2006 an die SPD-Bundestagsfraktion, auf die ich gerne antworten möchte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Schaffung gemeinsamer Dateien der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus für unbedingt erforderlich und begrüßt daher auch grundsätzlich den von der Bundesregierung erarbeiteten Gesetzentwurf, wenn dieser auch noch nicht im Detail abgestimmt ist.

Vorgesehen ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen - für eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder und - für die Errichtung sog. Projektdateien , die der Unterstützung einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden dient.

Es ist vorgesehen, in diese Dateien nur Informationen einzustellen, die die Sicherheitsbehörden bereits nach geltendem Recht erheben. Die Schaffung zusätzlicher Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung ist nicht geplant.

Das sog. Trennungsgebot wird durch die Schaffung solcher Dateien nicht berührt. Das sog. Trennungsgebot gebietet die strikte organisatorische Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei und wird auch von der SPD-Bundetagsfraktion nachdrücklich befürwortet. Nicht verboten ist die Zusammenarbeit von und der Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Diese ist sogar dringend geboten zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zur Abwehr von Terroranschlägen in Deutschland.

Es ist auch keine Erosion des Trennungsgebots zu befürchten, da gerade nicht der wahllose Zugriff nachgeordneter Polizeidienststellen auf die Datenbanken vorgesehen ist. Vielmehr soll der Zugriff auf die Datenbanken innerhalb der beteiligten Behörden auf besonders ermächtigte Personen beschränkt sein. Bei den beteiligten Behörden handelt es sich um die Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, den BND, den MAD und das Zollkriminalamt.

Die Festlegung der Daten, die im Einzelnen in die gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei eingestellt werden sollen, bedarf noch der Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Sven Berger

Referent Innere Sicherheit
Datenschutz und Personenstandsrecht

Arbeitsgruppe Inneres
SPD-Bundestagsfraktion

Platz der Republik
11011 Berlin

Tel.: 0049 (0)30 227-53921
Fax.: 0049 (0)30 227-56028
E-Mail: berger@spdfraktion.de



Sehr geehrter Herr Dralle,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2006, in der Sie nach unserer Auffassung zur geplanten Gemeinsamen Datei verschiedener Sicherheitsbehörden fragen.

Einer solchen Datei stehen auch wir grundsätzlich mit Skepsis gegenüber, sie ist allenfalls in engen rechtlichen Grenzen zulässig. Diese Grenzen haben wir im 27. Tätigkeitsbericht umschrieben, den Sie unter folgender Internetdresse finden.

http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb27/kap04_2.htm#422

Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Trennung der Aufgaben von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten sind die Möglichkeiten, gemeinsame Dateien einzurichten, begrenzt. Entscheidend ist, dass die Polizeibehörden nur Zugriff auf solche Daten erhalten, die sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Eingriffsinstrumentarien selbst hätten erheben dürfen. Für die Beobachtung des islamischen Extremismus ist nicht die Polizei, sondern ausschließlich der Verfassungsschutz zuständig. In der Regel muss bereits ein konkreter Anfangsverdacht einer erheblichen Straftat – z. B. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – bestehen, um der Polizei geheimdienstliche Daten verfügbar zu machen. Diese Voraussetzungen müssen geprüft werden, bevor Daten von einem Nachrichtendienst an die Polizei übermittelt werden.

Umgekehrt haben die Nachrichtendienste keine polizeilichen Befugnisse. So kann es den Diensten im Einzelfall verwehrt sein, bestimmte Informationen zu erhalten, etwa wenn diese nur mit Zwangsmitteln, z.B. im Wege einer Beschlagnahme, zu erlangen sind. Diese Befugniseingrenzung darf nicht dadurch umgangen werden, dass die Polizei bedingungslos Daten an die Nachrichtendienste übermittelt.

Deshalb muss sich eine gemeinsame Informationsbasis auf eine Hinweisdatei beschränken. Die beteiligten Behörden erhalten durch eine solche Datei die Information, dass über eine bestimmte verdächtige Person bereits ein Vorgang bei einer anderen Behörde geführt wird. Eine darüber hinausgehende Datenübermittlung kann aufgrund dieser Information im Einzelfall geprüft werden. Im Einzelfall sind Datenübermittlungen dann u.U. möglich. Gemeinsame Informationsbestände von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden darf es aber nicht geben.

Daher ist aus unserer Sicht der Vorschlag, eine "erweiterte Indexdatei" einzurichten, die dann eben keine reine Indexdatei mehr ist, abzulehnen. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme zusätzlicher Datenfelder etwa für Kontaktpersonen oder Daten über die Bankverbindung. Ob durch die Ausgestaltung des Suchmechanismus in diesem Punkt Abhilfe geschaffen und für eine effektive Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten gesorgt werden kann, erscheint zumindest zweifelhaft, muss aber noch geprüft werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Bergemann

---
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24105 Kiel
LD5@datenschutzzentrum.de
0431-988-1200 (Tel), 0431-988-1223 (Fax) (Durchwahl: 0431-988-1216)



Sehr geehrter Herr Dralle, Mecklenburg-Vorpommern stimmt grundsätzlich dem Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine zentrale Anti-Terror-Datei zu. Da Details noch abschließend beraten werden müssen, kann ich Ihnen auf ihre einzelnen Fragen leider zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben.Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.

--
Mit freundlichem Gruß, Marion Schlender
Pressesprecherin
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Tel: 0385/588-2003