Diskussion:Regensburg: Urteil gegen Klassenlehrerin erwartet

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Prüfung[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Geständnis oder Teilgeständnis? Ich weiß nicht, in wie weit es da einen Unterschied gibt.
  2. Das Geständnis liegt dem Gericht wohl vor, aber es ist doch wichtig, dass sie zum Prozessauftakt im Teilgeständnis einiges gesagt hat.
  3. Ehebett wirkt in Anbetracht der Quelle konstruiert.
  4. Der Staatsanwalt oder die Staatsanwaltschaft? Wäre da eine Unterscheidung wichtig?
  5. Wo kommen die zwei Jahre und neun Monate her?
  6. Wäre ein Einspruch berechtigt? Mit freundlichen Grüßen --Blaite 15:27, 11 November 2005 (CET)
Zu Punkt 2.) Der Artikel klingt, als wäre er vor Prozessbeginn geschrieben worden. Der Prozessauftakt kam m.E. erst danach im Laufe des Tages. --Color 15:36, 11 November 2005 (CET)
Zu Punkt 5.) Vermutlich hat der Autor den Artikel aus mehreren Quellen heraus geschrieben und nur eine davon angegeben. Wo sollten sonst die Angaben kommen, die nicht belegt sind ? -- Color 15:36, 11 November 2005 (CET)
Der Artikel in der jetztigen Form führt in die Irre. Der Prozess hat definitiv gestern, Donnerstag, in Regensburg begonnen. Ich werde den Text entsprechend etwas abändern. Zustätzlich kleine Ergänzungen anfügen. Und eine ordentliche Quelle habe ich auch gefunden. Diese werde ich für meine Ergänzung verwenden. Dort geht auch daraus hervor, ob Staatsanwalt oder die Staatsanwaltschaft, und dort ist auch das Strafmaß enthalten: zwei Jahre und neun Monate. Gruß -- Nederlander 18:31, 11. Nov. 2005 (CET)[Beantworten]

Übereinstimmung mit Quelle[Bearbeiten]

Die Aussage "in ihrem Ehebett" ist nicht haltbar, da die Quelle schreibt, dass der Freund "nebenan im Ehebett geschlafen habe". Dann ist der Mißbrauch wohl nicht selbst im Ehebett verübt worden. Ich nehme diesen Teil heraus. --Konstantin 11:37, 13. Nov. 2005 (CET)[Beantworten]