Diskussion:Moritz Schenk Graf von Stauffenberg: 1,1 Promille Alkohol im Blut
Abschnitt hinzufügenPrüfung
[Bearbeiten]- Urheberrechtsverletzung: --
- Übereinstimmung mit Quelle: --
- Inhalt/Neutralität: --
- Rechtschreibung: --Franz 19:54, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Interwiki: --
- Formate: --
- Themenverwandte Artikel: --
- Themenportale: --
- Kategorien: --
- Artikeldatum + Text im Artikel: --
- Artikelstatus: Fertig: --Wolf-Dieter 19:56, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Eintrag auf Hauptseite/Kategorie:Veröffentlicht: erneut veröffentlicht nach Einspruch --Wolf-Dieter 19:56, 28. Apr. 2006 (CEST)
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Kein Doppelartikel
[Bearbeiten]Das ist kein Doppelartikel. Das ist ein Folgeartikel. 2 Wochen nach dem Unfall kam das Ergebnis der Blutprobe. Darum geht es im Artikel. Nicht um den Unfall selbst. -- 84.147.235.36 21:11, 26. Apr. 2006 (CEST)
Ach so, ich hatte nur gesehen, dass - außer der Promille-Angabe - inhaltlich nicht viel anderes drin stand als in dem anderen Artikel. Kommen denn noch mehr Infos? Ansonsten würde ich nur den anderen Artikel unter den Themenverwandten Artikeln verlinken und auf die Wiederholung der Infos aus dem nderen Artikel verzichten. Gruß --Wolf-Dieter 21:18, 26. Apr. 2006 (CEST)
- Wenn man den 2. Absatz entfernt, weiss der Leser gar nicht um was es geht. Ich würde den 2.Absatz kürzen, aber nicht ganz entfernen. Gruß -- Zeschke 21:29, 26. Apr. 2006 (CEST)
Einspruch
[Bearbeiten]Der erste Satz steht als Behauptung im Raum. Es wird nicht erklärt, woher diese Aussage kommt. In der Quelle steht, die Polizei hat das bekannt gegeben. Das ist ein wichtiges Detail, das im Artikel fehlt obwohl der Artikel veröffentlicht wurde. -- Ziggi 11:05, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Ich verstehe nicht, worauf du hinauswillst. Im ersten Satz steht doch: „laut Polizeiangaben“, was fehlt dir denn da? --Wolf-Dieter 17:48, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Sehe ich auch so. Falscher Einspruch. Würde ich herausnehmen. -- Chakachak 17:52, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Der Einspruch ist mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt. Die Polizei wird als Quelle der Information im ersten Satz genannt. --sonicR 19:50, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Tut mir leid, hatte mich verschaut! Viele Grüße -- Ziggi 12:04, 2. Mai 2006 (CEST)
- Der Einspruch ist mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt. Die Polizei wird als Quelle der Information im ersten Satz genannt. --sonicR 19:50, 28. Apr. 2006 (CEST)
- Sehe ich auch so. Falscher Einspruch. Würde ich herausnehmen. -- Chakachak 17:52, 28. Apr. 2006 (CEST)