Diskussion:Mordanklage nach 25 Jahren
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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Aholtman in Abschnitt Prüfung
Prüfung
[Bearbeiten]Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.
- Urheberrechte: -- --Amsel 18:36, 10. Jan. 2007 (CET)
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- Artikeldatum + Text im Artikel: jetzt ja --Angela H. 21:26, 10. Jan. 2007 (CET)
- Artikelstatus: Fertig: -- --Amsel 18:36, 10. Jan. 2007 (CET)
- Eintrag auf Hauptseite/Kategorie:Veröffentlicht: -- --Amsel 18:36, 10. Jan. 2007 (CET)
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Grammatik
[Bearbeiten]Kannst Du den Ausdruck "ein Verwandter des heute Angeklagten" bitte umformulieren? "Heute" ist kein Adjektiv, sondern ein Adverb, und kann nicht adjektivisch verwendet werden. Wie wäre es einfach mit "ein Verwandter des Angeklagten" oder "ein Verwandter des Mannes, der sich jetzt vor Gericht verantworten muss"?--Chirak 09:38, 9. Jan. 2007 (CET)
- „Angeklagte Morde“: Nein, Blaite, noch werden sie wohl nicht angeklagt. Das wäre mir auch neu. Aber wer weiß? Vielleicht sagt man das ja in 25 Jahren so. ;-) Viele Grüße --Angela H. 22:38, 9. Jan. 2007 (CET)
Hinweis
[Bearbeiten]Den Bereicht mit den sechs Zeugen konnte ich in den angegebenen Quellen nicht finden .. nehme mal an, dass es in der Offline-Quelle stand. Gruss --Amsel 18:42, 10. Jan. 2007 (CET)