Diskussion:München Ostbahnhof: Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses

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2-Stunden-Regel nicht beachtet. Korrekturen erforderlich. Deshalb wieder aus der Veröffentlichung genommen. --Usien - Max Vinzent (Diskussion) 21:03, 18. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]


Kurzartikel[Bearbeiten]

Ist der eigentlich nicht unbedingt. Ausserdem anders als der Sack-Reis-artikel sogar klar relevant. --Itu (Diskussion) 22:18, 18. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hallo, zusammen! Mir ist nicht ganz klar, ob es sich dabei um typisch bayerisches Recht handelt, glaube aber, eher nicht. Kennt sich jemand zufälligerweise damit aus? Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 08:09, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Lt. http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html müsste das deutschlandweit gelten. Ich habe daher die Kategorien umgeändert. Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 08:13, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Titel[Bearbeiten]

Ganz ehrlich: In dem Titel fehlt doch ein "wegen", oder? --ChrGermany (Diskussion) 20:41, 25. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wo du recht hast, hast du recht. --Usien - Max Vinzent (Diskussion) 21:37, 25. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]