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Diskussion:München: Frau läuft Amok

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Usien in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Es handelt sich um ein versuchtes Tötungsdelikt, auch wenn die Opfer noch am Leben sind, ist das so. Deshalb meine ich das die Kategorie Tötungsdelikt angebracht wäre. Psychischer Zustand der Täterin - Eine Unterbringung wegen einer Straftat wird nur geprüft, wenn jemand eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird. Dann kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert (§ 126a StPO). --Usien Max 22:03, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Usien, ich will mich darüber mit dir nicht streiten. Meinetwegen kannst du es auch wieder ändern. Ich sehe es nur so: Ein Tötungsdelikt liegt m.E. also nur vor, wenn jemand hinterher tot ist. Das ist meine juristisch vielleicht nicht unbedingt ganz wasserfeste Meinung. (Die Kat. Tötungsdelikt ist ja ohnehin eher als übergeordnete Kategorie gedacht.) Ansonsten gäbe es da ja noch die Kategorie:Versuchter Mord. Die wäre dann eher angebracht. Ob es eine Tötungsabsicht gibt oder nicht, lässt sich aber wohl erst nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens feststellen. Der psychische Zustand der Täterin wurde bisher noch nicht untersucht. Bislang sind das also nur Vermutungen oder vielleicht naheliegende Schlussfolgerungen. Gruß --Wolf-Dieter 22:12, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Vielleicht noch ein Punkt: Die Täterin zielte laut Artikeltext auf Arm, Hals und Gesicht. Da einen Tötungsvorsatz anzunehmen, dürfte nicht so leicht herzuleiten sein. Die Waffe war ein Küchenmesser. Es ist wohl möglich, damit jemanden zu töten, aber wohl nicht die Waffe erster Wahl. Insofern halte ich einen Tötungsvorsatz noch nicht für plausibel begründet. Gruß --Wolf-Dieter 22:26, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich kann gut auch ohne die Kategorie leben. --Usien Max 22:41, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Tempusform: entweder Präsens oder Präteritum!

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Der erste Absatz enthält jetzt in bunter Folge mal das Präsens als Tempusform, mal Präteritum. Irgendwie sollten wir uns da mal entscheiden. Im Sinne der Dramatik - wenn ich das mal so sagen darf - hatte Benutzer Usien hier (für mich durchaus nachvollziehbar) das Präsens gewählt. Dann war das durch nachfolgende Edits teilweise wieder geändert worden. Es sollte - zumindest im ersten Absatz, der den Tathergang beschreibt - einheitlich sein. Gruß --Wolf-Dieter 22:04, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten