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Diskussion:Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg wegen Mordversuches verhaftet

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Weissmann in Abschnitt Anpassung an tatsächliche Gegebenheiten

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
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  • Inhalt/Neutralität: --Franz 21:23, 16. Feb 2007 (CET)
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  • Artikeldatum + Text im Artikel: --Franz 21:23, 16. Feb 2007 (CET)
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  • Eintrag auf Hauptseite/Kategorie:Veröffentlicht: --Franz 21:23, 16. Feb 2007 (CET)

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Titel

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Der Titel ist irreführend, man denkt an den Chef von DRK-Deutschland oder so. Gruß --Wolf-Dieter 11:43, 15. Feb 2007 (CET)

Ich habe ihn mal verschoben. MfG Blaite 12:21, 15. Feb 2007 (CET)

Anpassung an tatsächliche Gegebenheiten

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Frage: Wie wird hier in Wikinews eigentlich mit dem Persönlichkeitsschutz umgegangen? Das Internet "vergisst" ja leider nicht so schnell, wie die Tageszeitung. Im vorliegenden Fall ist inzwischen von Mordversuch keine Rede mehr und das Urteil wurde auf versuchte Körperverletzung in vier Fällen sowie vollendete Körperverletzung in einem Falle ausgesprochen. Zumindest dieser "entschärfte" Sachstand sollte bei einem solchen Artikel erwähnt werden.--212.88.132.114 00:56, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Der Artikel wurde Mitte Februar 2007 geschrieben und war gedacht, zu der Zeit tagesaktuell über den damaligen Kenntnisstand zu berichten. Jetzt, anderthalb Jahre später, erfüllt er eher den Zweck, sich ein Urteil darüber zu bilden, worüber und wie etc. vor anderthalb Jahren berichtet wurde.
Wenn es in der Sache kürzlich ein Urteil gab, wäre dazu ein Artikel natürlich nicht verkehrt.
Ich möchte mich da jetzt nicht festlegen, aber aus pragmatischen Gründen sollte der Persönlichkeitsschutz dann beim Schreiben/Veröffentlichen mit Berücksichtigung einer ewigen Verfügbarkeit des Inhalts erfolgen und nicht irgendwann im Nachhinein. Wie da die einzelnen nationalen Gesetze sind, weiß ich aber momentan nicht so recht. MfG --Blaite 12:27, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mit einem Nachfolgeartikel, in dem dann die Urteilsverkündung einfließt? --Weissmann 13:55, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
„Wenn es in der Sache kürzlich ein Urteil gab, wäre dazu ein Artikel natürlich nicht verkehrt.“ MfG --Blaite 16:21, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Wer weiß was? Wird wahrscheinlich nur regional Beachtung gefunden haben. --Weissmann 17:02, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten