Diskussion:Landeswahlausschüsse: Linkspartei darf kandidieren

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rev Vandalismus[Bearbeiten]

Die Bemerkung: rev Vandalismus - ist in dem Fall nicht angebracht. Das war kein Vandalismus sondern eine ganz normale Rückgängigmachung eines Eintrages, der den Regelungen von Wikinews widersprochen hatte. Die dazugehörigen Regelungen sind hier zu finden: Hilfe:Quellen. Gruß -- Grimmik 13:42, 20. Aug 2005 (CEST)

Verfassungsklage[Bearbeiten]

"Der Bonner Staatsrechtlers Wolfgang Löwer hat daraufhin angekündigt, gegen die Bundestagswahl Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen."

Ich vermute, das hat Löwer bestimmt nicht gesagt. Als Staatsrechtler sollte er wissen, dass er nach einer Wahl Einspruch beim Bundestag einlegen kann und danach als zweite vorgeschriebene Instanz das Verfassungsgericht. Vermutlich hat er gesagt, er ginge bis nach Karlsruhe und das ist in der Presse dann verdreht worden. --Jörn 14:17, 20. Aug 2005 (CEST)

[1] sagt Beschwerde beim Bundestag. --Histio 14:30, 20. Aug 2005 (CEST)