Diskussion:In Bremen wird eine ganze Straße zwangsversteigert

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Prüfung[Bearbeiten]

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Da gibts doch bestimmt Primärquellen zur Versteigerung, wenn auch evt. nicht vom Amtsgericht selbst online veröffentlicht. --Itu (Diskussion) 16:39, 14. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Weserkurier schreibt Der Verkehrswert wird mit 3,75 Millionen Euro angegeben. Das klingt plausibel. Mindestgebot ist dann normal 50% davon beim ersten Termin. --Itu (Diskussion) 17:01, 14. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Das mit 50% ist falsch, es gibt nur Regelungen für Gebote zwischen 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes: "Bei einem Gebot unter 5/10 des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Bei Geboten zwischen 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen." siehe http://www.zvg-portal.de/index.php?button=Hinweise%20fuer%20Bieter --House1630 (Diskussion) 13:05, 15. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

5/10 = 50% ... auch wenn mir das weitere mit den 7/10=70% nicht geläufig war. --Itu (Diskussion) 18:13, 15. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]


originäre Berichterstattung[Bearbeiten]

Die Gebührenberechnung darf hier mal niedergelegt werden. Oder auch im Chat erklärt. --Itu (Diskussion) 18:21, 15. Mär. 2012 (CET) PS: den Bremskeil hätt ich deswegen nicht untergelegt, ich geh mal davon aus, dass House das nicht ignoriert.[Beantworten]

Hm, jetzt wurde der Bremskeil entfernt und direkt veröffentlicht ohne dass was passiert ist. So war es natürlich auch nicht gedacht. --Itu (Diskussion) 16:11, 16. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]