Diskussion:Hessischer Landtag aufgelöst

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Nachträgliche Information: Letzte Amtshandlung des Landtags[Bearbeiten]

Wie erst heute durch den Hessischen Rundfunk vermeldet wurde, hat der hessische Landtag vor seiner Auflösung eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach alle angestellten Bediensteten für die "führungslose" Zeit weiter bei voller Lohnzahlung beschäftigt bleiben. (Arbeitssicherung). Es existiere nun ein voll handlungsfähiges Notparlament, dass aber keine Gesetze erlassen dürfe.

Dies muss der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden. -- JARU 23:16, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]