Diskussion:GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


Da steht nirgends geschrieben, dass man Indymedia nicht zitieren kann. Indy ist eine Nachrichtenquelle wie andere auch. Weshalb sollte dies so nicht sein?????????? Jonny

Hallo Jonny! Ich muss dir recht geben, so genau ist das nicht definiert. Grüße --Franz 16:59, 18. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Danke für Hilfe Jonny

Unternehmen?[Bearbeiten]

Zahlen nur die Unternehmen die neuen Gebühren? Tilmandralle 21:20, 17. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es zahlen alle. Nur: Da die meisten Privathaushalte schon einen Fernseher haben, gilt der PC nur als Zweitgerät. ([2]) , Tilmandralle 21:21, 17. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Muß der Privatnutzer nicht auch noch einmal zahlen, wenn er seinen Rechner ab und an auch beruflicht nutzt? Das wären dann doch einige (Man denke z.B. nur an Lehrer oder auch alle die ein häusliches Arbeitszimmer mit PC haben).

Frage[Bearbeiten]

Wenn die Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ DIE Seite ist, die gegen die GEZ-GEbühr Widerstand leistet und Unterschriften sammelt, dann sollten wir sie aufnehmen. Aber wenn man die Unterschriften mal zählt (es sind so 250) dann ist das wohl eher eine total unwichtige Seite. Dann kann sie auch ruhig raus. Was meint ihr?

Erwartest du, dass mal ausnahmsweise Millionen Bürger fern ab der Wahl politisch … Okay, mal an die eigenen Nase fassen. :) Man müsste mal vergleichen, aber wenn sich keine größere Aktion finden lässt, warum nicht. MfG --Blaite 23:44, 17. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe schon per Google gesucht, aber da habe ich nichts gefunden. ... Also können wir ja erstmal unter Vorbehalt auf diese Aktion verweisen. Gruß, Tilmandralle 14:17, 18. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]


KV-->KBV[Bearbeiten]

Ist mit "In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die KV dies als" KV vielleicht die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeint. Ich werde es mal ausschreiben im Text. Das wird wohl anderen Lesern auch nicht so geläufig sein. Grüße --LuigivH 16:21, 18. Jun. 2006 (CEST)

Update Bei der obigen Aussage Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. handelt es sich um eine widersprüchliche frei erfunde Aussage, da gerade vorgenannte Computer keinen Hörfunk und kein Fersehen empfangen können. Wie sollte dann auch - wenn schon die Voraussetzung fehlt - eine Gebührenpflicht entstehen? Hierzu hätte man vielleicht jemand zuvor fragen sollen! Gelbe Seiten? --Programm 20:35, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hier noch einmal mein Kurzkommentar (damit es nicht verloren geht): Erstens müßte ein Einspruch gestellt werden (mit Begründung auf der Diskussionsseite) oder ein Nachfolgeartikel geschrieben werden. Zweitens steht das genauso bei heise.de (Quelle) und ist somit nicht "frei erfunden". Viele Grüße --Angela H. 20:44, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo, Tilmandralle! Tut mir leid, wenn ich Dich beim Schreiben gestört habe. Ist er nicht vielleicht noch irgendwo zu retten, wenn Du nur weit genug zurückwanderst in Deinem Browser? (Ob das klappt, weiß ich allerdings nicht, es ist mir selbst noch nicht passiert...) Viele Grüße --Angela H. 20:50, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Angela :) Nene ich habe eigentlich nur das gesagt, was du auch schon gesagt hast. Aber ich habe mir gedacht, doppelt gemoppelt hält besser. Aber nun ist er halt pfutsch und zurückgehen funktioniert irgendwie auch nicht :| Aber du hast ja sowieso schon alles gesagt, was wichtig war! :) Gruß, Tilmandralle 20:52, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Begründung des Widerspruchs: Ich bitte die News zu korrigieren, da ein PC, der keinen Streaming-Client besitzt wohl schlecht Media-Streams empfangen und daher kein Rundfunkempfangsgerät sein kein. Der obige Satz ist einfach nur nonsens und ein Widerspruch in sich und hat in einem qualitativ hochwertigen Wikinews-Artikel nichts zu suchen.

Ich bitte um entsprechende Änderung. Danke. --Benutzer:Programm 22:15, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es gibt keinen Grund, den Text zu ändern. Er wurde auf Übereinstimmung mit der Quelle geprüft. Es gab keine Beanstandung. Folglich entspricht der Text den Quellen. -- 84.147.250.14 22:18, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Thematik (auch unabhängig von diesem Wikinewsartikel) so aufgefasst, dass es darum geht, dass der Computer allein über die Möglichkeit zum Internetzugang verfügen muss. Also ein zehn Jahre alter PC mit 56k-Modem würde auch darunter fallen. Ohne Gewähr. MfG --Blaite 22:22, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Der einzige Grund, den Text zu ändern wäre, wenn Quellen existierten, nach denen solche Geräte ab dem 1.1.2007 nicht als Rundfunkempfangsgeräte gelten würden, weil in dem Fall evtl. die Quellen "falsch" gewählt worden wären, also nicht dem neutralen Standpunkt entsprächen, und wenn das so schwerwiegend wäre, als daß man es nicht durch einen Nachfolgeartikel ausgleichen könnte. Ich habe aber bisher keine einzige solche Quelle gefunden (und auch in "Nichtonlinemedien" nichts anderes gelesen). Viele Grüße --Angela H. 22:29, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Genau und das ist ja auch der kritisierte Part dieser neuen GEZ-Gebühr. Es geht nur um die MÖGLICHKEIT, dass PC's ins Internet gehen können und dort Fernsehen können (durch Livestreams). Auch wenn du das nicht machst und noch nicht mal die Software installiert hast, musst du zahlen, da jeder zahlen muss, der einen internetfähigen PC hat. Gruß, Tilmandralle 22:30, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Benutzer Programm, wie wäre es, wenn du Quellen für deine Aussage liefern würdest ? -- Eike 22:30, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Als legitime Quelle könnte der § 1 (1) S. 1 der Rundfunkgebührenstaatsvertrages gelten, in dem definiert ist, was unter einem Rundfunkempfangsgerät zu verstehen ist. Das kann von uns hier jeder selber prüfen und nachvollziehen. Es gibt von offizieller Seite - sprich der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDFs und meinetwegen der GEZ - bis dato keine offizielle Erklärung, in welchen genauen Fällen ein Internet-PC bzw. ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät gebührenpflichtig ist. Die bekannte Aussage ,ein Internet-PC sei ein Multimedia-PC, erklärt gar nichts. Die Wikinews enthält leider eine Aussage, die nicht von offizieller Seite verifizierbar ist (Heise ist nicht offiziell). Wer möchte kann mir gerne die konkrete Quelle (ARD, ZDF, GEZ) nennen. Deshalb bleibe ich bei meiner Forderung schleunigst disen unsinnigen widersprüchlichen nicht verifizierbaren Satz aus der Wikinews-Meldung zu entfernen. --Programm 23:19, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Es gibt meiner Kenntnis nach weder eine schriftliche noch mündliche Aussage der verantwortlichen Stellen, dass ein internetfähiger PC ohne Streaming-Client ein Rundfunkempfangsgerät sein soll. Vielmehr ist Tatsache, dass die verantwortlichen Stellen klare Aussagen bisher vermieden haben. Weiß Wikinews mehr als die offiziellen Stellen selber? Ich möchte dies bezweifeln. --Programm 23:41, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]


Hier gibt es wohl weitere Infos: [3] Jetzt müsste sich jemand die Mühe machen und die wichtige Stelle raussuchen :) Gruß, 85.16.97.212 23:46, 20. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Hinweis. Und genau unter Artikel 5 kann jeder nachlesen, dass die Definition hinsichtlich des Rundfunkempfangsgerätes gemäß dem § 1 des RGebStV nicht geändert bzw. näher präzisiert wurde. Interpretationen sind Tür und Tor geöffnet, von denen leidlich in der Presse und auch hier bei Wikinews Gebrauch gemacht wird. Konkrete Aussagen von den offiziellen Stellen zur Auslegung des § 1 gibt es meiner Kenntnis nach nicht. --Programm 00:12, 21. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]

heise-Quelle: Im konkreten Fall ist der heise-Artikel IMHO das Papier nicht Wert, auf dem er geschrieben wurde. Da der Artikel auch online lesbar war, konnte ich mir den Kauf des Magazins sparen. Der Autor hat offensichtlich keine Recherche betrieben, sondern nur ein paar Flicken zu einem IMHO unterdurchschnittlichen Artikel zusammengebastelt. Ein Herr Wolf-Dieter Roth hätte sicherlich mehr daraus gemacht, da er sich zuletzt in die Thematik nachweislich mehr vertieft hat, als der Artikelverfasser. --Programm 00:44, 21. Jun. 2006 (CEST)[Beantworten]