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Diskussion:Europäischer Gerichtshof verbietet Patente auf menschliche embryonale Stammzellen

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Pc3021 in Abschnitt Die SZ wies darauf hin, dass ...

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Die SZ wies darauf hin, dass ...

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Beim Lesen des Artikels fiel mir der Satz "Die Süddeutsche Zeitung wies darauf hin, dass ..." sehr ins Auge. Meinem Verständnis nach, macht sich der Artikel diese Aussage der Zeitung zu eigen, die ich nicht nur für eine wissenschaftliche Tatsachenbehauptung, sondern eine Wertung halte. Natürlich ist so etwas immer gefährlich. Ich denke, dass der Artikel wenig an Nachrichtenwert verlieren würde, wenn man die Aussage, wie zuvor, etwas vorsichtiger formuliert ("Die SZ ist der Meinung, dass ...") oder ähnlich. Ich bin allerdings absoluter Laie in Biologie und der Diskussion um Stammzellenforschung. Möglicherweise ist die Aussage daher doch vertretbar, aber ich wollte es trotzdem kurz ansprechen. Die Frage sollte auch nicht davon ablenken, dass ich den Artikel hervorragend gelungen finde. -- Pc3021 17:53, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Da nur der erste Satz eine Wertung ist und die 2 folgenden Tatsachen, wäre das übertrieben, die Formulierung anpassen zu müssen. --Itu 18:56, 20. Okt. 2011 (CEST) PS:OK, es ist eine Zeitung, das hatte ich nicht berücksichtigt... --Itu 21:04, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Man könnte es so formulieren: "Christina Berndt von der Süddeutschen Zeitung wies in einem Kommentar darauf hin, dass ..." --Bernhard Fastenrath 20:20, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Oder sollte man die Abgrenzung zum Schwangerschaftsabbruch besser erklären? --Bernhard Fastenrath 21:25, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Meine Frage bezog sich eher auf die Formulierung "wies darauf hin, dass ...". Ich verstehe es so, dass der Artikel impliziert, dass die Aussage, insbesondere die Wertung "messe mit zweierlei Maßen", wahr ist. Dann wollte ich vorsichtshalber diskutieren, ob wir dem EuGH wirklich vorwerfen können "mit zweierlei Maß" zu messen. Es ist ja sicher ein enorm wichtiges Urteil und die Aufgabe von Gerichten ist doch gerade, gerecht zu sein. Selbst wenn das Urteil zum "falschen" Ergebnis käme, gehe ich davon aus, dass es mindestens sorgfältig erarbeitet wurde und plausibel ist, sodass die Aussage schon ein gewaltiger Vorwurf wäre. Dem gegenüber stände eine kleine Änderung der Formulierung.
Unabhängig davon würde sich eine inhaltliche Frage zum Artikel ergeben. Ich gehe (als Laie) davon aus, dass Zellen eines Fötus nicht "totipotent" sind, weil sich ja schon Organe gebildet haben. Dann würde das Kriterium des Gerichts doch konsequent angewandt und es wäre vielleicht moralisch unvernünftig, aber plausibel und "mit einem Maß" gemessen ;).
Vielen Dank für die schnellen Antworten und korrigiert mich gerne. -- Pc3021 21:39, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
" Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar " [1]
Die menschlichen Föten werden ja nicht in dem Sinne verbraucht und zum Zweck des Verbrauchs erzeugt wie die Embryonen, um die es hier geht. Man könnte das im Artikel wohl noch besser erklären aber trotzdem kann man die Formulierung "mit zweierlei Maß" messen verwenden, finde ich. Ethisch gesehen könnte man natürlich argumentieren, dass, bloss weil jemand ein Kind abgetrieben hat, der Fötus ja keiner Verwendung zugeführt werden dürfen muss. Also man könnte fordern, dass die Föten auch nicht dafür zur Verfügung stehen, obwohl sie nunmal existieren. Andererseits würde die Entnahme einer kleinen Menge von Zellen auch einen lebenden Fötus möglicherweise nicht beeinträchtigen. Man könnte also argumentieren, dass die pluripotenten Zellen ethisch betrachtet so oder so zur Verfügung stehen (es sei denn es gäbe ein Risiko für den lebenden Fötus dadurch). Ich bin aber kein Experte für das Thema und möchte daher nicht behaupten, dass damit das Thema abschließend behandelt wäre. --Bernhard Fastenrath 22:25, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin raus, ich geb's zu ;). Offensichtlich ist es kein "stilistischer Flüchtigkeitsfehler", sondern bewusst gewählt und außerdem kennst du dich mit der Materie besser aus als ich. Dann gibt es wohl bald einen neuen "besonders lesenwerten" Artikel. -- Pc3021 13:09, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Du hättest jetzt darauf hinweisen können, dass der Europäische Gerichtshof keine ethische Bewertung vorgenommen hat, sondern nur die Intention des Unionsgesetzgebers interpretiert hat (soviel steht im Text des Urteils), aber der Unionsgesetzgeber hat sich natürlich auch Gedanken gemacht bei der Formulierung der Richtlinie. Der Vorwurf "mit zweierlei Maß" zu messen würde sich damit also an die Europäische Union richten, was wir aber nicht schreiben können, weil die Autorin der Süddeutschen Zeitung das so nicht gesagt hat. --Bernhard Fastenrath 13:46, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn du einen "sehr lesenswerten Artikel" lesen willst empfehle ich Elternkurs Autorenleitfaden --Bernhard Fastenrath 14:00, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Aber warum sollte in Die Süddeutsche Zeitung wies darauf hin[,] es werde hier ... hinter hin kein Komma stehen? --Diwas 00:11, 22. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Diwas sagte, es wäre falsch? Ok. --Bernhard Fastenrath 14:19, 22. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich meine der Artikel ist reif für die Veröffentlichung. --Usien Max 05:38, 22. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich auch. -- Pc3021 14:34, 22. Okt. 2011 (CEST)Beantworten