Diskussion:Ermittlungen gegen Dresdner Oberbürgermeister

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Kategorie Bankrott[Bearbeiten]

Hallo, ich würde diese Kategorie gerne löschen, da es den Straftatbestand Bankrott nicht gibt und die Tatsache, dass irgendein Unternehmen Bankrott geht, ist auch keineswegs strafbar. Ich verstehe auch die Aussagen in dem Artikel nicht, die machen keinen Sinn. --Konstantin 17:22, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo Konstantin, ich würde die Kategorie keinesfalls löschen wollen. Wir brauchen sie. Begründung:
1.) Bankrott ist laut Wikipedia ein Straftatbestand und wird sogar mit Freiheitsstrafe bestraft. Siehe Wikpedia: „In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“
2.) auch wenn der Begriff für einen Juristen vielleicht Umgangssprache sein mag, für das juristische Laienvolk ist Bankrott durchaus ein nachvollziehbarer Begriff.
3.) Der Begriff wird uns in Wikinews sicher noch öfter begegnen.
4.) Auch in unseren Online-Quellen kommt der Begriff öfter vor und wir können nicht jedesmal einen Begriff, der in der Quelle steht, einfach so tilgen.
Weitere Meinungen? -- Dion 21:21, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]
Zum Artikel-Text: Die alten Quellen im Artikel sind nicht mehr online. Es existieren aber topaktuelle bzw. neue Online-Quellen zu dem Fall. Und da wird genau von dem gesprochen, was im Artikel steht: http://www.dnn-online.de/dnn-heute/57487.html - Hier wörtlich der Text aus der neuen Quelle: „Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal das Rathaus durchsucht, bis Mai Fakten zusammen getragen und Roßberg schließlich wegen des Verdachts der Untreue und Beihilfe zum Bankrott angeklagt (DNN berichteten).“ Der Erstautor des Artikels hat somit den Tatbestand nach Quellenangaben korrekt wieder gegeben. -- Dion 21:21, 14. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]