Diskussion:Deutschland übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: Mir ist noch nicht klar, warum die EU-Verordnung für Hinteren Unterfahrschutz für Lastkraftwagen umstritten ist. Das sollte erklärt werden. Grüße --Franz 21:37, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das bezieht sich auf diesen heute veröffentlichten Artikel. Gruß --Wolf-Dieter 21:47, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich halte die in dem Artikel genannten Diskussionsthemen für die EU-Ratspräsidentschaft als nebenrangig. So können wir das nicht veröffentlichen. Man macht sich ja lächerlich, wenn man diese Punkte hier so stark in den Vordergrund stellt, aber die Frage nach dem Verfassungsprozess überhaupt nicht erwähnt. Gruß --Wolf-Dieter 22:16, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Nicht nur das, auch bspw. die EU-außenpolitischen Anforderungen gehören da rein. Mal schauen, was ich zu diesem Komplex EU-Außenpolitik finde. --Franz 22:19, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Originäre Berichterstattung[Bearbeiten]

Da noch keine Themen bekannt sind, habe ich relevantes zusammengetragen.

  1. . EU-Richtlinien und Verordnungen in Planung.
  2. . Anregungen, was man in dieser Zeit sonst auf den Weg bringen könnte.

Ich hoffe, das ist hier erlaubt. --JARU 00:31, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Schon, aber unter originärer Berichterstattung verstehe ich etwas anderes. Gruß --Wolf-Dieter 02:42, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Z.B.: „Das heißt, der Benutzer kontaktiert Personen oder Organisationen direkt, um mit ihnen ein Interview zu führen oder um sie um anderes soweit unveröffentlichtes Material zu ersuchen. Du kannst ebenfalls einen Augenzeugenbericht eines berichtenswerten Ereignisses einbringen.“ Gruß --Wolf-Dieter 02:48, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Allerdings Formulierungen wie Frau Merkel „sollte“ dieses oder jenes tun, gehören nicht hierher. Gruß --Wolf-Dieter 02:50, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Update[Bearbeiten]

Das Verbot von gewaltverherrlichenden Medien und Spielen könnte folgen. Ein Entsprechender Antrag wurde durch das Bundesland Bayern inzwischen eingereicht. Weitere Themen, die auf EU-Ebene geklärt werden sollten, könnt Ihr als Folgeartikel schreiben. Einzelheiten dazu können unter Hilfe:Folgeartikel eingesehen werden