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Diskussion:Deutsche Bahn will Tochterunternehmen Regionalverkehr Kurhessen auflösen

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Matthiasb in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: --

Immer noch zumindest eine völlig unerklärte Abkürzung im Artikel. Bitte vorher keinesfalls veröffentlichen.- Gibts eigentlich keinen Punkt 'Verständlichkeit'? --Itu (Diskussion) 21:34, 14. Mär. 2012 (CET) Beantworten


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Welche schlechte Konditionen? --Usien Max (Diskussion) 18:33, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

weniger Lohn, durch Tarifvertrag des LHO --143 19:16, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Aus dem Artikel: Spätestens bis zum Jahr 2016 soll das DB-Tochterunternehmen Regionalverkehr Kurhessen (RKH) aufgelöst werden. Der Grund dafür sind schlechtere Konditionen, aufgrund derer die RKH nicht mehr wettbewerbsfähig ist.

Wenn weniger Lohn bezahlt wird, dann dürfte das Unternehmen besser im Wettbewerb bestehen können. Verstehe es deshalb nicht. --Usien Max (Diskussion) 14:12, 16. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Meint der Autor vielleicht die Konditionen, zu denen in dem Gebiet der Nahverkehr abgewickelt werden soll? Oder die dortige Konkurrenzfähigkeit im Vergleich mit anderen Anbietern als solche? --Matthiasb (Diskussion) 15:04, 16. Mär. 2012 (CET)Beantworten

An dem Artikel ist problematisch, daß die Behauptung, die Löhne seien "zu hoch" nicht kritisch hinterfragt wird. In den Massenmedien gab es dazu nur Beiträge, die sich auf eine DPA-Meldung stützen. Wirtschaftswissenschaftlich gesehen, gibt es keine "zu hohen" Löhne. Ein Unternehmen kann nicht aufgrund "zu hoher" Löhne "zu schlecht" dastehen, denn es ist die Aufgabe der Geschäftsführung, dafür zu sorgen, daß der Gewinn eingefahren wird. Warum wurde nicht an anderer Stelle genügend eingespart? Warum wurden überhaupt solche Löhne mit den Gewerkschaften vereinbart, dazu wird ja kein Unternehmer gezwungen? Auch für den Abschluß von Tarifverträgen gilt die Vertragsfreiheit. Sehr zweifelhafte Darstellung, also. Da es derzeit nicht möglich ist, dem nachzugehen, wäre ich dagegen, den Beitrag zu veröffentlichen.--Aschmidt (Diskussion) 12:07, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich glaube, diese Zweifel habe ich hierdurch neutralisiert. Grüße. --Matthiasb (Diskussion) 13:24, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Immer noch problematisch, aber vertretbar.--Aschmidt (Diskussion) 19:44, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten