Diskussion:Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden“

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: -- Die Aussage, dass erst mit der 24. Auflage des Dudens der Kommentar "Maßgebend in allen Zweifelsfällen" gestrichen wurde, stimmt nicht (und steht auch nicht in dieser Form in den Quellen). --172.180.57.69 21:58, 22. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Jetzt geändert. --Wolf-Dieter 23:06, 22. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Artikelkonzept[Bearbeiten]

Geplant ist ein Artikel zum Erscheinen der 24. Neuauflage des „Duden“.

Stichworte[Bearbeiten]

  • Neue Merkmale der neuesten Auflage
  • Beispiele
  • Kritik

Quellen[Bearbeiten]

Statusprotokoll[Bearbeiten]

Kommentare und Hinweise[Bearbeiten]

Bereits die 22. Auflage (und, wenn ich mich recht erinnere, auch schon die 21. Auflage) enthielt nicht mehr den Satz "Maßgebend in allen Zweifelsfällen", sondern nur noch die Erklärung "Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln". Der Satz aus dem Kölner Stadtanzeiger "Dafür fehlt der entscheidende Satz, der 1991 noch stolz auf dem Titel des Duden prangte: „Maßgebend in allen Zweifelsfällen“" könnte zwar auf den ersten Blick so interpretiert werden, dass es sich erst mit der 24. Auflage geändert haben könnte, tatsächlich vergleicht man hier aber die 20. (aus dem Jahre 1991) mit der 24. Auflage. Gruß --172.180.57.69 21:56, 22. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hm, okay. Ich werde das mal ändern. Gruß --Wolf-Dieter 22:51, 22. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke! Gruß --172.173.69.151 22:59, 22. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]