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Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden“

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Artikelstatus: Fertig 23:21, 22. Jul. 2006 (CEST)
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Mannheim (Deutschland), 22.07.2006 – Mit der 24. Auflage des „Duden“, die heute erschienen ist, muss sich der Leser nun wohl endgültig daran gewöhnen, im Zweifelsfalle selbst zu entscheiden. Der Zusatz „Maßgebend in allen Zweifelsfällen“ wurde bereits in den Auflagen nach 1991 nicht mehr verwendet. Von den 130.000 Stichwörtern der 1216-seitigen Neuauflage sind bei 3.000 Wörtern mehrere Schreibweisen zulässig. Der „Duden“ gibt in diesen Fällen gelb unterlegte „Empfehlungen“ ab. In roter Farbe sind weiterhin die durch die Rechtschreibreform geregelten Neuschreibungen gekennzeichnet.

Die Neuauflage war notwendig geworden, um die Ergebnisse der Rechtschreibreform in gedruckter Form für Schulen zugänglich zu machen, für die die neuen Rechtschreibregeln und Schreibungen ab 1. August verbindlich sind – für die Schüler an deutschen Schulen gilt aber noch eine einjährige Übergangsfrist.

Im Vergleich zur 23. Auflage wurden 3.000 Wörter neu aufgenommen, darunter „Gammelfleisch“, „Eventgastronomie“, „Publikumsjoker“, „Selbstmordanschlag“, „USB-Stick“ und „Weblog“.

In einer Frage, die die Gemüter beim Streit um die Reform der deutschen Rechtschreibung besonders erregte, ist die Dudenredaktion bei der Arbeit an der neuesten Auflage jedoch hinter den erreichten Diskussionsstand zurück gegangen (oder „zurückgegangen“?): die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben. Während der Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Reform der Reform die differenzierende Zusammen- bzw. Getrenntschreibung von Verben wieder einführte, also zum Beispiel eine Unterscheidung zwischen „sitzenbleiben“ (Wiederholung einer Klasse in der Schule) und „sitzen bleiben“ (auf einem Stuhl) ausdrücklich wieder zulassen wollte, empfiehlt der Duden weiterhin die reformierte Regel: „Die Grundregel, nach der zwei Verben getrennt geschrieben werden, ist so eindeutig und einfach, dass wir ihre Anwendung auch bei übertragenem Gebrauch empfehlen.“

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Quellen