Diskussion:Chinesischer Bürgerrechtler Gao Zhisheng aus dem Gefängnis entlassen

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Unklarheiten[Bearbeiten]

Hat er nun wirklich 8 Jahre gesessen? --Itu (Diskussion) 11:10, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Was ist genau mit dem Verschwinden gemeint? --Itu (Diskussion) 11:10, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Er war zu 8 Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die letzten 3 Jahre hat er, das ist gesichtert, in Haft verbracht und davor gibt es wohl auch Haftperioden, doch da liegt einiges im Dunkeln. Mal war er einfach nur untergetaucht, mal war er in Behördengewahrsam, so genau scheint das aber niemand zu wissen. Jedenfalls schon etwas merkwürdig wenn jemand, der auf Bewährung verurteilt in Freiheit ist, "nicht auffindbar" ist. In dem Zusammenhang ist auch das Bild im Artikel zu sehen. Da geht es genau um die Kampagne festzustellen was mit ihm passiert ist, als er "verschwunden" war. Aufklärung könnte da wohl nur er selbst liefern, aber wann und ob er sich äußern wird, wer weiß das? Er gilt jedenfalls seit langem als einer der wichtigsten chinesischen Bürgerrechtler, die sich im Augenblick auch wirklich noch in China befinden und da werden die Behörden sehr genau hinsehen, was er über die Behandlung durch sie so alles an die Öffentlichkeit kommen läßt. --Drgkl (Diskussion) 11:48, 8. Aug. 2014 (CEST) P.S. Ich habe auch sehr bewußt "achtjährige Strafe" geschrieben und nicht "Haftstrafe", obwohl der Unterschied in diesem Falle für die chinesischen Behörden wohl nicht gegeben war. --Drgkl (Diskussion) 11:56, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Du kannst nicht schreiben "wurde nach dem Ende einer achtjährigen Strafe aus dem Gefängnis entlassen" wenn er nicht 8 Jahre gesessen hat! Das lässt sich nicht anders verstehen. --Itu (Diskussion) 14:46, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
gefixt. & fertig, mMn OK. VÖ-bar. --Itu (Diskussion) 14:56, 8. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]