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Diskussion:BGH kippt Haftbefehl gegen Andrej H.

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Gentry2 in Abschnitt Name

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Name

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Ob der Name des Beschuldigten ausgeschrieben werden soll/darf, weiß ich nicht. In der Pressemitteilung des Gerichts wird er abgekürzt. In der Wikipedia existiert ein Artikel, in dem sein voller Name genannt wird, auch seine Lebensgefährtin verwendet in ihrem Blog den vollen Namen. --sonicR 15:24, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Tut der Name etwas zur Sache? Im Allgemeinen bin ich für die Anonymisierung (wegen Persönlichkeitsschutz) insbes. bei Gerichtsverfahren (Unschuldsvermutung). Gruß --Wolf-Dieter 15:27, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zur Sache tut er nichts. Prinzipiell bin ich auch für die Anonymisierung. Konsequenterweise müsste dann aber auch der Wikipedia-Link entfernt werden. Dpa vermeidet die Nennung eines Namens komplett und spricht von „einem Berliner Soziologen“ [1] Gruß --sonicR 15:31, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Besser wär's. Gruß --Wolf-Dieter 16:55, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Kommt man gar nicht dran vorbei. Der Mann ist nach Wikipedia-Kriterien relevant und als Andrej Gentrification direkt mit vollem Namen ermittelt. Dann kann man konsequent auch mg und Gentrification entlinken, bzw. auch ganz entfernen. --Gentry2 18:15, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen dazu? Gruß --Wolf-Dieter 18:26, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel jetzt veröffentlicht. Gentry2s Argument kann ich teilweise verstehen. Es geht aber nicht darum, dass man die Möglichkeit hat den Namen per Suchabfrage herauszufinden. Manche Sachverhalte sind für das Verständnis des Falls wichtig und können nicht weggelassen werden. --sonicR 19:28, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Presse nennt den Namen teils auch ganz [2]. Man sollte nicht vergessen, dass die ganze Terrorismuskonstruktion eng mit seiner wissenschaftlichen Prominenz verwebt ist. --Gentry2 00:05, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten