Diskothekenbetreiber wenden sich gegen die Reform der GEMA-Tarife ab Januar 2013

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Veröffentlicht: 11:43, 22. Apr. 2012 (CEST)
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Von der GEMA-Reform sind besonders Discotheken betroffen

Köln (Deutschland), 22.04.2012 – Zum 1. Januar 2013 plant die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine Reform ihres Vergütungssystems. Bisher gab es einen Tarif nach elf Kriterien, dieser soll nun auf zwei begrenzt werden: Die Verwertungsgesellschaft berechnet die Tarife für öffentliche Musikaufführungen zukünftig nach der Quadratmeterzahl des Veranstaltungsortes und nach der Höhe der Einnahmen des Zahlungspflichtigen.

Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe spricht von einer Anhebung des Betrages um bis zu 500 Prozent für Diskotheken und ähnliche Lokale, für den Raum München war von einer Erhöhung um bis zu 1400 Prozent die Rede. Sie sei in manchen Fällen existenzgefährdend.

Die GEMA weist in zwei Pressemitteilungen darauf hin, dass von einer Existenzgefährdung keine Rede sein könne. Es würden lediglich zehn Prozent der Einnahmen als Vergütung für die Aufführung der Musik bei einer Tanzveranstaltung erhoben. Dabei bilde die Musik den wesentlichen Teil des unternehmerischen Konzepts einer Diskothek. Die Verwertungsgesellschaft hat bereits ein Schiedsverfahren beantragt.

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Quellen[Bearbeiten]