Deutschland: Bundesfinanzhof hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig
Erscheinungsbild
Veröffentlicht: 19:47, 5. Feb. 2008 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
München (Deutschland), 05.02.2008 – Der Münchner Bundesfinanzhof hat an der Kürzung der Entfernungspauschale Bedenken angemeldet, ob die Kürzung der ersten 20 Kilometer einfache Wegstrecke für die Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstrecke verfassungskonform sei. Der Bundesfinanzhof beschied es abschlägig und hat das Bundesverfassungsgericht um eine endgültige Klärung der Sachlage ersucht (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 17/07 und VI R 27/07).
Themenverwandte Artikel
Quellen
- lexisnexis.de: „BFH urteilt: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig“ (24.01.2008)
- spiegel.de: „Regierung unter Druck: Finanzhof verurteilt Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig“ (23.01.2008)