Deutsche Studentin in Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt
Veröffentlicht: 10:19, 16. Okt. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Västerås (Schweden), 16.10.2008 – Wegen zweifachen Mordes an Kindern und versuchten Mordes an deren Eltern ist die 32-jährige Studentin Christine S. im schwedischen Västeras zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Tatmotiv Eifersucht ist, da ihr ehemaliger Geliebter mit der Mutter der beiden Kinder zusammenlebte. Die Hannoveraner Studentin bestreitet die Tat jedoch.
Christine S. soll im vergangenen März in der Kleinstadt Argoba den dreijährigen Max und seine einjährige Schwester Saga mit einem Hammer erschlagen haben. Der technische Beweis für diese Tat fehlt jedoch, so dass die mutmaßliche Mörderin nun in Berufung gehen will. Ulrica Borg, eine juristische Sachverständige, betonte, dass es sich hierbei zwar um einen Indizienprozess handele, da Beweise wie Fingerabdrücke und DNA-Spuren fehlten, dennoch gebe es keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der 32-Jährigen. Dafür sprechen vor allem ihre nachweisbare Anwesenheit zum Tatzeitpunkt am Tatort, ihr offensichtliches Motiv, wobei sie im Prozess gestanden hatte, dass sie wegen der Trennung von ihrem Ex-Geliebten sehr eifersüchtig war.
Neben der Haftstrafe für die Morde muss die Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 60.000 Euro an die Mutter der ermordeten Kinder zahlen, was für schwedische Verhältnisse als extrem hoch zu bewerten ist. Die schwedische Justiz hofft darauf, dass die Angeklagte ihre Haftstrafe in Deutschland verbüßen kann und verhängte über sie ein lebenslanges Einreiseverbot nach Schweden. Da zwischen Deutschland und Schweden kein diesbezügliches Abkommen existiert, kann ein Haftantritt in Deutschland jedoch nicht erzwungen werden.
Der Berufungsprozess beginnt frühestens im Dezember.