Bundesverwaltungsgericht beendet Rechtsstreit um Atommüllendlager im „Schacht Konrad“

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Artikelstatus: Fertig 23:18, 3. Apr. 2007 (CEST)
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Leipzig / Salzgitter (Deutschland), 03.04.2007 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendete heute einen jahrelangen Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Klage gegen die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle im „Schacht Konrad“ bei Salzgitter. Es ist geplant, bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in dem ehemaligen Bergwerk zu lagern.

Mit dem heutigen Urteil werden Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums sowie ein Urteil des OVG Lüneburg abgewiesen. Geklagt hatten ein Landwirt, der seine Existenzgrundlage durch die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle gefährdet sah, sowie die Gemeinden Lengede und Vechelde und die Stadt Salzgitter, die sich in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt sahen und den niedersächsischen Landesbehörden vorwarfen, die Risiken beim Transport atomarer Abfälle sowie die Gefahren durch terroristische Anschläge und Flugzeugabstürze falsch eingeschätzt zu haben. Die Argumente der Kläger wies das Gericht letztinstanzlich zurück, weil keine der gesetzlich aufgeführten Zulassungsgründe tangiert seien. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 8. März 2006 wurde damit rechtskräftig.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte heute, der Bund sei nun atomgesetzlich verpflichtet, bauliche Maßnahmen zur Umrüstung des Schachts Konrad zum atomaren Endlager zu treffen. Von der Entscheidung des Gerichts unberührt bleibe weiterhin die Zukunft des Standortes Gorleben, der für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der Diskussion stehe. Das Umweltministerium halte an seiner Position fest, dass die Überprüfung alternativer Standorte für hochradioaktive Abfälle fortgesetzt werden müsse.

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Quellen