Bundestag genehmigte Privatisierung der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS)

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Artikelstatus: Fertig 12:45, 9. Apr. 2006 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 09.04.2006 – Am Freitag, den 7. April hat das deutsche Parlament im Bundestag einer Gesetzesvorlage zugestimmt. Demnach darf die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) privatisiert werden. Der Wert der DFS beträgt mehrere hundert Millionen Euro. Mit diesem Geld sollen die Finanzen der Bundesrepublik Deutschland aufgebessert werden.

Die DFS ist in Deutschland mit 5.300 Mitarbeitern vertreten. Sie ist verantwortlich für einen pünktlichen und vor allem sicheren Flugverkehr in der Bundesrepublik. Deutschland ist das Land mit dem größten Flugaufkommen unter allen EU-Ländern. Täglich werden von der DFS rund 8.000 Flüge überwacht, jährlich sind das rund 2,9 Millionen Flüge. Die DFS ist bisher ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen.

Verkauft werden sollen maximal 74,9 Prozent der Eigentumsanteile. Den Rest von 25,1 Prozent behält der Staat als Sperrminorität. Auch einige wichtige Sonderrechte verbleiben im Besitz des Staates und werden nicht verkauft.

In den Kaufvertrag wird eine Sonderklausel eingebaut. Diese besagt, dass der neue Eigentümer seinen Anteil der DFS sofort an die Bundesrepublik Deutschland zurückveräußern muss, wenn im Land der Verteidigungsfall eintritt.

Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes hat sich die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zu Wort gemeldet. Die GdF zeigt keinerlei Verständnis für den Verkauf, es hingen davon 5.300 Arbeitsplätze ab. Die GdF sieht in der Maßnahme eine Reduzierung des Sicherheitsniveaus im deutschen Flugverkehr.

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Quellen