Bundesanwaltschaft gibt RAF-Urteile frei
Veröffentlicht: 20:42, 1. Jul. 2007 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Karlsruhe (Deutschland), 01.07.2007 – Die Bundesanwaltschaft will die Urteile zum Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback frei geben. Journalisten dürfen ab dem 15. August 2007 anonymisierte Kopien der Urteile gegen die einstigen RAF-Terroristen Knut Folkerts sowie gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt einsehen. Dies teilte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in Karlsruhe mit.
Vor wenigen Wochen hatte die Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Urteile aufgrund erneuter Ermittlungen im Fall Buback gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski abgelehnt, wie es zahlreiche Medien beantragten. Mehrere Verlage hatten daraufhin Klagen gegen die Behörde vorbereitet. Die Vernehmungen sind bis Mitte August so weit abgeschlossen, dass keine Bedenken mehr gegen eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründungen bestünden, erklärte Griesbaum.
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