Brandenburg: Opfer rechter Gewalt erhalten Bleiberecht

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Veröffentlicht: 04:17, 4. Feb. 2017 (CET)
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Flüchtlinge in einem Boot auf dem Mittelmeer
Inka Gossmann-Reetz

Potsdam (Deutschland), 04.02.2017 – Das brandenburgische Innenministerium hat einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2016 umgesetzt. Damit dürften Asylbewerber, die Opfer rechter Gewalt geworden sind, nicht mehr abgeschoben werden, sie erhalten ein Bleiberecht. Für die Opfer soll dies eine Art Wiedergutmachung darstellen.

„Ein derartiger Erlass ist einzigartig in Deutschland und ich bin stolz darauf, dass Brandenburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt.“ sagte die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz gegenüber den Potsdamer Neuesten Nachrichten. Der Landtag hat den Erlass auch damit begründet, dass das Land ein öffentliches Interesse daran hat, Tätern zu verdeutlichen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahre und das Gegenteil dessen erreicht werde, was der Täter beabsichtigt habe. Die Partei Die Linke in Sachsen hatte daraufhin gefordert, das Bleiberecht entsprechend in Sachsen umzusetzen. Dies wurde von der dortigen Regierung mit der Begründung abgelehnt, dass ohnehin jeder Einzelfall geprüft wird. Gabi Faulhaber von der Fraktion der Linken im Hessischen Landtag äußerte sich ebenfalls zum Erlass in Brandenburg: „Die Entscheidung der rot-roten Landesregierung in Brandenburg ist ein starkes Signal gegen die zunehmende rassistische Gewalt gegen Geflüchtete in Deutschland. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ist humanitär geboten.“ Nach dem Willen der Bundesregierung soll es keine Privilegierung ausländischer Opfer gegenüber Deutschen Opfern geben. Das Bundesinnenministerium äußerte sich: „Dem deutschen Rechtssystem ist es grundsätzlich fremd, ein bestimmtes Fach-Recht – hier das Aufenthaltsrecht – aus generalpräventiven Gründen gegenüber vermeintlichen Tätern und zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer einzusetzen, indem zum Beispiel das Opfer wegen seiner Opfereigenschaft mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung bedacht wird.“

Im Fall einer Nigerianerin, die ins Gesicht geschlagen und möglicherweise auf einem Auge erblindet, dürfte der Erlass Wirkung zeigen. Auf Asyl kann sie nicht hoffen, da der Täter aber aus rechten Motiven gehandelt hat, wird ihr wohl die Abschiebung erspart bleiben.


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Quellen[Bearbeiten]