Besserer Schutz für Opfer im Luftverkehr
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Berlin (Deutschland), 29.04.2005 – Nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Berlin wird der Opferschutz im öffentlichen Luftverkehr verbessert.
Ab dem 30.04.2005 sind Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Unfälle abzuschließen.
Die Haftungssumme für Fluggäste beläuft sich demnach auf zirka 300.000 Euro, für Reisegepäck auf rund 1.200 Euro je Fluggast und für Schäden Dritter je nach Gewicht des Flugzeuges auf 900.000 bis etwa 840 Millionen Euro.