Berlin klagt weiter gegen die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft

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Berlin (Deutschland), 05.08.2005 – Jahrelang hatten die Zeugen Jehovas für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft erfolglos gestritten. Nun haben sie im März 2005 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin den ersten Teilerfolg errungen. Das Land Berlin wurde verpflichtet, den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuerkennen.

Damit hätten die Zeugen Jehovas den gleichen Status wie die großen christlichen Kirchen in Deutschland und hätten insbesondere steuerliche und organisationsrechtliche Vorteile. Das Land Berlin hatte sich in dem Verfahren mit mehreren Vorwürfen bezüglich des Verhaltens der Zeugen Jehovas gegen ihre staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft gewehrt. So musste das Gericht darüber befinden, ob die Zeugen Jehovas im Falle einer notwendigen Bluttransfusion bei ihren Kindern diese verweigern und staatliche Schutzmaßnahmen be- bzw. verhindern würden. Weiterhin hat das Gericht den Vorwurf des Landes Berlin überprüft, dass die Zeugen Jehovas den Kontakt ihrer Mitglieder zu ihren Familienangehörigen systematisch behindern würden. Letzlich wurde auch die Frage geklärt, ob die Glaubensgemeinschaft ihren elterlichen Mitgliedern Erziehungsmethoden vorschreibe, die das Kindeswohl gefährden würden. Nach Ansicht des Gerichts hatten diese Vorwürfe jedoch keinen Bestand, so dass es zu dem Ergebnis kam, dass einer staatlichen Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts keine ausreichenden Gründe entgegenstünden.

Gegen diese Entscheidung hat das Land aber nun Beschwerde bei dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Quellen