Beleidigung in Anklageschrift beim Ausgburger Landgericht
Veröffentlicht: 21:57, 9. Sep. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Augsburg (Deutschland), 09.09.2008 – Das Landgericht Augsburg verschickte offenbar eine beleidigende Anklageschrift an einen Angeklagten, in dem dieser als „Arschloch“ bezeichnet wurde. Das Dokument sei nur für den internen Gebrauch vorgesehen gewesen und aus Versehen verschickt worden. Der verantwortliche Staatsanwalt wird sich vermutlich nicht rechtfertigen müssen, da, so der Leiter der Staatsanwaltschaft, es sich bei dem „Arschloch“ in dem Schreiben nicht um eine Beleidigung im juristischen Sinne handle, da der Vorsatz fehle, dies öffentlich zu machen. Das Schreiben sei allerdings nur intern gewesen und nur durch ein Versehen an die Öffentlichkeit gekommen.
Der Staatsanwalt wurde bereits von dem Fall abgezogen und bedauert den Vorfall zutiefst. Er werde sich schriftlich bei dem Mann entschuldigen. Der Vorfall sei erst aufgefallen, als sich der Angeklagte meldete. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 181 geschützte griechische Landschildkröten illegal eingeführt zu haben.