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BGH: Haftbefehl gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben

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Veröffentlicht: 18:39, 23. Dez. 2009 (CET)
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Karlsruhe (Deutschland), 23.12.2009 – Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hob heute den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker auf. Becker war wegen des Verdachts auf Mittäterschaft bei der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback am 7. April 1977 in Untersuchungshaft.

Das Gericht begründete die Entscheidung (Aktenzeichen StB 51/09) damit, dass es zurzeit keinen „zwingend erforderlichen Haftgrund“ sehe. Das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker war 1980 wegen fehlender Beweise eingestellt worden. 2008 tauchten dann aufgrund neuer technischer Möglichkeiten neue Verdachtsmomente auf. Speichelspuren von Verena Becker konnten auf Umschlägen nachgewiesen werden, die Selbstbezichtigungen Siegfried Bubacks enthielten. Eine Wohnungsdurchsuchung bei Verena Becker ergaben weitere Hinweise in Schriftstücken. Daher war Verena Becker am 26. August 2009 erneut verhaftet worden. Der dringende Verdacht auf Mitwirkung bei diesem Verbrechen besteht zwar weiterhin, einen Verdacht dahingehend, dass Verena Becker direkt beteiligt war, etwa als Fahrerin des Motorrads oder Schützin, sieht das Gericht jedoch nicht. Fluchtgefahr sieht das Gericht gegenwärtig nicht als hinreichenden Grund für die weitere Inhaftierung Beckers. Die ehemalige Terroristin, die schon eine lebenslange Haftstrafe verbüßt hat, hätte auch im Falle einer Verurteilung nicht mit einer hohen Strafe zu rechnen. Ebenso sprächen ihre persönlichen Verhältnisse nicht für eine Fluchtgefahr angesichts eines neuen Verfahrens gegen sie.

Verena Becker wird daher auf freien Fuß gesetzt.

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Quellen